- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Energie & Klima aktuell
- Integriertes Klimaschutzkonzept
- Klimafolgenanpassung
- Klimaschutz - Projekte und Aktivitäten
- Bauen+Sanieren+Energieberatung
- Solardachkataster
- Gründachkataster
- Klimabildung
- Online-Energiesparratgeber
- Geförderte Maßnahmen
- Erneuerbare Energien
- Energiesparen im Haushalt
- Mobilität - Strategie und Berichte
- Mobilität - Projekte und Aktivitäten
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Von der StadtBauKultur NRW bis zum Umgang mit Überschwemmungsgebieten
Qualitätvolles, zukunftsgerichtetes und rechtssicheres Bauen war Thema des 16. Architektentreffs im Kreishaus Gütersloh. Zu unkompliziertem Dialog und fachlicher Weiterbildung unter Beteiligung namhafter Referenten trafen sich ca. 80 Architekten und Behördenvertreter unter Moderation von Bernhard Bußwinkel, Leiter der Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen.
- Begrüßung
- Angeregter Dialog
- Zielsetzung der Initiative StadtBauKultur
- Baukultur und demografischer Wandel
- Barrierefreiheit in der Bauordnung und der Wohnraumförderung
- Planen und Bauen im Überschwemmungsgebiet
Begrüßung
Frank Scheffer stellte in seiner Übermittlung der Grußworte des Landrates auf die Bedeutung der heutigen Themen sowohl im Rahmen einer alternden Gesellschaft als auch die gleichzeitig erlebbaren Umweltumwälzungen ab. Gemeinsamer Nenner aller heutiger Themen sei die besondere Bedeutung und Herausforderung für die Zukunft. Herausforderungen seien dafür da, bessere Lösungen für die Zukunft zu entwickeln. Dabei sah er gleichzeitig die besondere Wertigkeit dieser Veranstaltung im Dialog zwischen Bauherrschaften, Entwurfsverfassern und Behörden. So forderte er die anwesenden Architekten auf, diesen Dialog zu nutzen und die eigenen Sichtweisen und Erfahrungen offensiv einzubringen.
Angeregter Dialog
Bernhard Bußwinkel moderierte den zunehmend lebhaften Dialog der sich insbesondere an der Wertigkeit von Altbeständen, dem monetären Anpassungsdruck im praktischen Baugeschehen und den Möglichkeiten, initiativ zu werden. Gleichzeitig verwies der Moderator mit Blick auf das Kreishaus, dem Theater in Gütersloh, dem von Rob Krier entwickelten Kolbeplatz, den sensible Umgang mit den historischen Stadtkernen in Rietberg und Rheda-Wiedenbrück, die hochwertige Industriearchitektur in fast jeder Stadt, der Initiative "Sommer der Baukultur 2009" und vieles mehr darauf, dass das Thema Baukultur in unserem Kreis kein Fremdwort ist. Dabei wurde einerseits auf die Mittlerrolle des Architekten wichtiges Scharnier zwischen Bauwilligem und Bauabwicklung verwiesen. Eine wichtige Erkenntnis in Richtung Baukultur war, dass die beste Planung nur nachhaltig sein kann wenn sie in ihrer Wertigkeit erkannt und kommuniziert wird, d.h. die Augen des Betrachters dafür geöffnet werden. Hier liegt die zunehmende Bedeutung einer breiten Dialogkultur. In diesem Sinne diente wiederum die Veranstaltung, d. h. dem Dialog zwischen Bauherrschaften, Entwurfsverfassern und Behörden.
Mit der Barrierefreiheit und den Restriktionen bei Bauwünschen in Überschwemmungsgebieten wurde die Architektenschaft mit handfesten Anforderungskatalogen konfrontiert, die als exemplarisch angesehen wurden für immer komplexere Zusammenhänge unter ständig wechselnden gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen. Hier war in beiden Fachgebieten der Umgang mit Bestandssituationen der erkennbare streitbare Diskussionsschwerpunkt aus Sicht der Zuhörerschaft. Gewöhnungsbedürftig war vor allem die Vorstellung, dass ein Bauen in einem durch einen Bebauungsplan abgesicherten Gewerbegebiet durchaus an einer späteren Ausweisung des Grundstücks als Überschwemmungsgebiet auf wasserrechtlichen Karten scheitern kann. Dass die Stimmung nicht konfrontativ wurde war den weit gefächerten Ausführungen von Stefan Sibilski zu verdanken, der sich bemühte, in zahlreichen Einzelfallbeispielen auch Auswege aus den Verbotstatbeständen aufzuzeigen. Neben der Vermittlung eines Problembewusstsein war auch hier die Aufforderung zur rechtzeigen Kontaktaufnahme im Einzelfall der Dialog als Ultima Ratio benannt.
Der Abend wurde in zahlreichen Einzelgesprächen am anschließenden Buffet abgerundet.
Umbaukultur als Herausforderung
So sensibilisieren Tim Rieniets - Geschäftsführer von StadtBauKultur NRW - und Hartwig Schultheiß - Stadtdirektor der Stadt Münster und Vorstandsvorsitzender von StadtBauKultur - für die vor uns liegenden gesellschaftlichen und baukulturellen Herausforderungen. Demografischer Wandel, ein immer schneller werdender Strukturwandel und rasant steigende Umweltanforderungen verlangen nach neuen Konzepten, insbesondere für Wohnungsbau und öffentliche Infrastrukturen, sowie nach neuen Mischformen aus Wohnen, Arbeiten und Freizeit. Der Anpassungsdruck an unsere Städte ist enorm. Dabei bedarf es eines besonderen Bewusstseins für die Wertigkeit des konkret Bebauten und die Komplexität der sich ständig wandelnden Nutzungsanforderungen. Dieses Bewusstsein für das vorhandene Potential dient als Basis für baukulturelle Innovationen. Ziel muss die Schaffung einer Umbaukultur sein.
Zielsetzung der Initiative StadtBauKultur
Die Landesinitiative steht in der direkten Nachfolge der 2001 auf 10 Jahre angelegten Initiative "Europäisches Haus der Stadtkultur", die zum Beispiel in Rheda-Wiedenbrück durch eine "Sehstation" uns durch in Position gebrachte bauliche Rahmen zu neuen Sichtweisen herausforderte. Als Nachfolgerin für die nächste Dekade widmet sich die rechtlich umgestaltete Landesinitiative StadtBauKultur als eingetragener Verein weiterhin der Sensibilisierung für anspruchsvolle Architektur. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf einer offensiven Einbeziehung der Öffentlichkeit. So hat sie insbesondere die ausdrückliche Stärkung lokaler Initiativen und des Engagements in den Quartieren im Rahmen des Gemeinwohlengagements im Focus.
Dabei soll die Schaffung einer "Umbaukultur" dazu dienen, den Anpassungsdruck von Gebäuden unter Berücksichtigung des Potentials für baukulturelle Innovationen bewusst zu machen und dafür zu sensibilisieren. So werden neue Konzepte im Wohnungsbau aufgegriffen und kommuniziert. Angesichts aktueller demografischer und wirtschaftlicher Trends stellt sich dabei die Frage, wie ein zukünftiges "Zuhause sein" aussehen kann. Dabei müssen Kommunen bauliche und sozialverträgliche Lösungen für eine je nach Lage und Region wachsende oder schrumpfende Bevölkerung finden. Der demografische Wandel verlangt nach regional differenzierten neuen Konzepten für Wohnungsbau und öffentliche Infrastrukturen. Das Gleiche gilt für die postindustrielle Arbeitswelt, die nach neuen Mischformen von Wohnen, Arbeiten und Freizeit sucht. Dabei muss man sich immer wieder bewusst machen, dass es keine Patentrezepte gibt.
Der sensible Umgang mit dem Vorgefundenen und die Offenheit für die Bedürfnisse vor Ort sind unabdingbar. Wir sind leider auch beim Bauen in der Wegwerfgesellschaft angekommen. Unsere Bauformen sind heute nicht mehr darauf ausgelegt durch permanenten Umbau einem Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte langen Wandel unterzogen zu werden. Hier werden neben dem Verlust der Wertigkeit für das Gebäude an sich auch massive ökologische Sünden unter dem Banner der neuesten Energieeinsparverordnung den Weg bereitet.
Baukultur und demografischer Wandel
Heute kann niemand darüber hinwegsehen, dass wir immer älter werden. Wenn im nächsten Jahr die ersten Repräsentanten der sogenannten "geburtenstarken Jahrgänge" bereits 60 Jahre werden folgt Ihnen in 10 Jahren die "Pillenknick-Generation" nach. Die Alterspyramide steht auf dem Kopf. Dabei finden die Veränderungen der Strukturen und des "Mengengerüstes" der Bevölkerung in den Städten und Gemeinden statt und werden in den Quartieren gelebt.
Ebenso verhält es sich mit der Baukultur - auch sie ist Ausdruck der Veränderungen unserer Gesellschaft - Ausdruck dessen, wie wir miteinander leben, arbeiten - und wie wir unsere gebaute Umwelt unseren Anforderungen und Wünschen anpassen. Das alles ist ablesbar an den Wohnungen, Häusern, Straßen, Plätzen - an der gesamten Infrastruktur unserer Städte. Dabei steht unsere gebaute Umwelt unter gewaltigem Anpassungsdruck. Sie muss neben der Anpassung an den demografischen Wandel sich mit selbst in Münster erlebbaren Folgen des Klimawandels auseinandersetzen. Und, selbst wenn wir uns in Münster und im Kreis Gütersloh aufgrund unserer Dynamik und Prosperität noch in einer heilen Welt befinden, müssen auch wir uns auf immer neue Anforderungen durch sozio-kulturelle Veränderungen einstellen. Diese vielfältigen Herausforderungen müssen wir vor allem mit dem bewältigen, was wir haben: mit unserem baulichen Bestand. Die Anpassung von Gebäuden und städtischen Räumen ist nicht nur eine Notwendigkeit, sondern birgt großes Potenzial für baukulturelle Innovationen. Die Antworten auf die festgestellte Alterung der Gesellschaft beschäftigen sich mit den Begriffen Wohnungsangebot, Wohnraumgestaltung und Wohnumfeldqualität.
Gleichzeitig geht es um Prozesskultur, Vielfalt und Mischung, Unverwechselbarkeit des Lebensraumes und lebende Ortsteile. Bunt, vielfältige und vielgestaltige Strukturen lassen sich kaum planen - sie müssen wachsen und gelebt werden. Um dies zu ermöglichen muss für dezentrales und initiatives Handeln Raum gelassen werden - nur so können konsensuale Prozesse wachsen. Die Veränderung in unserer Gesellschaft muss sich also ganzheitlich in unseren funktionalen Konzepten und im Stadtbild niederschlagen - sie darf nicht zur Schaffung einer Stadt "der Alten" führen. Die reine Addition der Funktionalität einzelner Komponenten wäre fatal.
Wir alle sind nicht nur "Betroffene" des demographischen Wandels, wir sind auch alle aufgefordert, diesen als Chance für eine zukunftsfähige Gestaltung unserer Städte zu begreifen: sei es als Politiker, Planer, Moderator, Unterstützer oder Mentor.
Dabei wird sich mit einer sich ändernden Gesellschaft auch unsere Baukultur verändern.
Barrierefreiheit in der Bauordnung und der Wohnraumförderung
Komfort für Alle in allen Lebenslagen, so lässt sich das Ergebnis barrierefreier Planung und Ausführung nach den Ausführungen von Andreas Holtkamp vom Sachgebiet Wohnungsbauförderung des Kreises zusammenfassen. In seinem Vortrag zum Thema Barrierefreiheit wurden die Anforderungen bei Neubau und Änderung sowohl öffentlich zugänglicher Gebäude als auch von Wohngebäuden beleuchtet. Dabei wurde deutlich, dass die Barrierefreiheit nicht nur wegen der älter werdenden Gesellschaft ein Zukunftsthema ist. Von einer Barrierefreiheit profitieren alle Menschen. Daher muss diese zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Planung werden. Die hierbei und bei der praktischen Umsetzung im Vordergrund stehenden Anforderungen wurden vorgestellt. Abgerundet wurde der Vortrag durch einen kurzen Blick auf die Fördermöglichkeiten.
Planen und Bauen im Überschwemmungsgebiet
Die Überschwemmungsgebiete in NRW sind im Zeitraum 2011 bis 2013 durch die jeweils zuständigen Bezirksregierungen neu ermittelt worden. Im Kreisgebiet Gütersloh hatte das zur Folge, dass sich bei bereits festgesetzten Überschwemmungsgebieten z.T. erhebliche Änderungen, insbesondere in Siedlungsgebieten ergeben haben. Zudem sind neue Überschwemmungsgebiete von Gewässern, die bisher diesbezüglich nicht untersucht worden sind, hinzugekommen. In Überschwemmungsgebieten - neu ermittelt oder festgesetzt - ist das Planungs- und Baurecht eingeschränkt. So ist es in Überschwemmungsgebieten gemäß §78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) u.a. untersagt, neue Baugebiete zu planen. Ebenfalls ist das Errichten oder Erweitern baulicher Anlagen (Einzelbauvorhaben) in Überschwemmungsgebieten untersagt. Es gibt allerdings die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung gemäß §78 Abs. 2 für das Planen und nach §78 Abs.3 WHG für das Bauen zu erhalten. Diese Ausnahmegenehmigung ist bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen und wird bei Erfüllung der Voraussetzungen mit entsprechenden Auflagen erteilt. In jedem Fall ist der Verlust des verloren gehenden Retentionsraumes zeitgleich und im Bereich des Vorhabens auszugleichen und der Hochwasserabfluss darf durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden. Jedes Vorhaben ist als Einzelfall zu sehen und bedarf der fachgerechten Planung und Abstimmung.