Amtsblatt Nr. 219 vom 09.11.2006

041/2006 Kreis Gütersloh

Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 15.12.2005 über die Wahrnehmung der Rufbereitschaften für die örtlichen Ordnungsbehörden der Städte Halle (Westf.), Werther (Westf.) und der Gemeinde Steinhagen durch die Gemeinde Steinhagen - nachstehend auch "Beteiligte" genannt - wird wie folgt geändert: § 4 erhält folgende Fassung: § 4 Laufzeit (1) Diese Vereinbarung gilt ab 01.01.2006 und endet mit Ablauf des 31.12.2007. (2) Die Geltungsdauer verlängert sich jeweils um zwölf Monate, sofern nicht eine der Beteiligten spätestens drei Monate vor Ablauf durch schriftliche Erklärung widerspricht. Diese Änderung wird nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde gemäß § 24 GkG am Tag nach der Bekanntmachung im Veröffentlichungsblatt der Aufsichtsbehörde wirksam. Halle (Westf.), den 10.10.2006 Für die Stadt Halle (Westf.): gez. Anne Rodenbrock-Wesselmann gez. Jürgen Keil Bürgermeisterin Allgem. Vertreter der Bürgermeisterin Werther (Westf.), den 10.10.2006 Für die Stadt Werther (Westf.): gez. Marion Weike gez. Willi Rose Bürgermeisterin Allgem. Vertreter der Bürgermeisterin Steinhagen, den 10.10.2006 Für die Gemeinde Steinhagen: gez. Klaus Besser gez. Reinhard Junker Bürgermeister Allgem. Vertreter des Bürgermeisters

042/2006 Infokom Gütersloh

Abschließender Vermerk der GPA NRW Die GPA NRW ist gemäß § 27 KUV NRW i.V.m. § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der INFOKOM Gütersloh AöR. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2005 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG, Niederlassung Bielefeld, bedient. Diese hat mit Datum vom 04.05.2006 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. "Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der INFOKOM Gütersloh - Anstalt öffentlichen Rechts -, Gütersloh, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. De­zember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebe­richt nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtli­chen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstandes des Kommunalbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht ab­zugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss­prüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrich­tigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Be­achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittel­ten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kommunal­betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bi­lanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstandes sowie die Würdi­gung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auf­fassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bil­det. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grund­sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG, Niederlassung Bielefeld ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. GPA NRW Abschlussprüfung- Beratung - Revision Im Auftrag Angela Murschez

043/2006 Infokom Gütersloh

Am Montag, dem 27. November 2006, findet um 16.00 Uhr, im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Gütersloh, die 3. Sitzung der Verbandsversammlung der INFOKOM Gütersloh - Zweckverband für kommunale Informations- und Kommunikations- technik - statt. TAGESORDNUNG TOP Beratungsgegenstand: Öffentliche Sitzung 1. Beschluss über die Jahresrechnung 2005 und die Entlastung 2. Jahresabschluss 2005 der INFOKOM Gütersloh AöR 3. Bericht des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der INFOKOM Gütersloh AöR 4. Erlass der Haushaltssatzung 2007 mit Haushaltsplan ohne Stellenplan 5. Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalls für die Mitglieder der Verbandsversammlung 6. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Gütersloh 7. Sachstandsbericht über die geplante Fusion der kommunalen IT-Dienstleister INFOKOM Gütersloh und GKD Paderborn Gütersloh, den 06.11.2006 Der Vorsitzende der Verbandsversammlung Feldmann

044/2006 Kreis Gütersloh

Amtliche Bekanntmachung Sitzung des Kreistages Gütersloh am 20.11.2006 Der Kreistag des Kreises Gütersloh ist zu seiner nächsten Sitzung am Montag, dem 20.11.2006, 15.00 Uhr, im Sitzungssaal des Kreishauses Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, Gütersloh, eingeladen. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung: 1. Niederschriftsgenehmigung 2. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 3. Bericht zur Beschlussumsetzung 4. Einbringung des Entwurfes des Kreishaushaltes 2007 5. Erlass einer Gebührensatzung für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene 6. Erlass einer Gebührensatzung für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Geflügelfleischhygiene 7. Beteiligungsbericht 2005 des Kreises Gütersloh 8. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentliche Sitzung: 9. Niederschriftsgenehmigung 10. Personalangelegenheiten 10.1 Besetzung der Leitungsstelle der Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung 11. Mitteilungen und Anfragen Gütersloh, 09.11.2006 gez. Adenauer Landrat