Amtsblatt Nr. 243 vom 03.12.2007

045/2007 Kreis Gütersloh

Der Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Gütersloh für das Haushaltsjahr 2008 mit Haushaltsplan und Anlagen liegt gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen während der Dauer des Beratungsverfahrens vom 03.12.2008 bis 25.02.2008 zur Einsichtnahme aus. Er kann in der vorgenannten Zeit montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr sowie freitags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr im Kreishaus Gütersloh, Herzebrocker Str. 140, Zimmer 321, Service Finanzen, eingesehen werden. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Gemeinden in der Zeit vom 03.01.2008 bis 23.01.2008 Einwendungen erheben. Sie sind spätestens bis zum 23.01.2008 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landrat des Kreises Gütersloh im Kreishaus Gütersloh, Herzebrocker Str. 140, einzulegen. Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Gütersloh, 29.11.2007 Kreis Gütersloh Der Landrat Gez. Adenauer

046/2007 INFOKOM Gütersloh - Beschluss über die Jahresrechnung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "INFOKOM Gütersloh -Zweckverband für kommunale Informations- und Kommunikationstechnik-" hat in ihrer Sitzung am 27.11.2007 folgenden Beschluss gefaßt: 1. Die Verbandsversammlung beschließt die gem. § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit § 93 Abs. 2 GO NRW a.F. am 22.01.2007 vom Vorstand der INFOKOM Gütersloh AöR aufgestellte und vom Verbandsvorsteher festgestellte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006. 2. Dem Verbandsvorsteher wird für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2006 gem. § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit § 94 Abs. 1 GO NRW a.F. vorbehaltlos Entlastung erteilt. Der vorstehende Beschluss wird hiermit gem. § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Oktober 1979 (GV.NRW. S.621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV.NRW. S. 306), in Verbindung mit § 94 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. 1994 S. 666), öffentlich bekanntgemacht. Der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2006 durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Gütersloh liegt zur Einsichtnahme öffentlich aus. Sie kann im Kreishaus Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh, Zimmer 628, eingesehen werden. Gütersloh, den 28.11.2007 INFOKOM Gütersloh Der Verbandsvorsteher I.A. gez. Herrmann