Fördermöglichkeiten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Wir unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Kreis Gütersloh bei der Suche nach neuen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern. Die Vermittlung kann, wenn notwendig, auch durch ein Förderangebot unterstützt werden.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Sprechen Sie unseren Unternehmens- und Vermittlungsservice vor Ort an! Wir informieren und beraten Sie gerne über unsere vielfältigen Förderungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel:

daneben gibt es weitere Fördermöglichkeiten wie die befristete Probebeschäftigung, die Einstiegsqualifizierung oder des Umwandlungszuschusses.

! Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung für alle Förderleistungen rechtzeitig vor Abschluss eines Arbeitsvertrages erfolgen muss.
Die Antragsunterlagen können Sie telefonisch, schriftlich oder persönlich beim Unternehmens- und Vermittlungsservice anfordern !

Betriebliche Erprobung / Praktikum

Im Rahmen der Betrieblichen Erprobung, die sogenannte Maßnahme bei einem Arbeitgeber, haben Sie die Möglichkeit, potenzielle Mitarbeitende unverbindlich kennenzulernen. Die Dauer des Praktikums wird mit Ihnen im Vorfeld individuell abgestimmt. Das Jobcenter Kreis Gütersloh übernimmt für die Dauer des Praktikums und bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Fahrkosten der Bewerberin oder des Bewerbers sowie eventuelle weitere Kosten (nach vorheriger Absprache).

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Bewerberinnen und Bewerber, die schon längere Zeit arbeitslos waren, oder nicht vollständig dem Anforderungsprofil Ihrer Stelle entsprechen, benötigen manchmal mehr Zeit, um sich in den betrieblichen Ablauf zu integrieren bzw. die Stelle voll auszufüllen. Deshalb verlängert sich die Einarbeitungszeit. Mit dem Eingliederungszuschuss (EGZ) sollen die daraus entstehenden Kosten ausgeglichen werden. Förderhöhe und Förderlaufzeit des EGZ orientieren sich an den individuellen Voraussetzungen der Bewerberin oder des Bewerbers.

Förderung von Beschäftigungsverhältnissen § 16e oder § 16i SGB II

Bei Einstellung langzeitarbeitsloser oder langzeitleistungsbeziehenden Personen können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber weitreichende Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bekommen. Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach den Fördervoraussetzungen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.

Im Rahmen der Förderung bieten wir über die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt hinaus:

  • eine ganzheitliche Beratung Ihres Betriebes und der beschäftigten Person
  • eine Beratung zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten der beschäftigten Person