- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Durchstarten in Ausbildung und Arbeit
- Mittel- und südosteuropäische Zuwanderung im Kreis Gütersloh: Aktivitäten und Projekte des KIs
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Ehrenamtlicher Sprachlotsenpool
- Sprachcamps in den Sommerferien 2023
- Sprachwerkstatt für Frauen mit Kinderbetreuung 2022/2023
- FUCHS 2021/2022
- Eltern mischen mit
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Energie & Klima aktuell
- Integriertes Klimaschutzkonzept - Konzept und Berichte
- Klimaschutz - Projekte und Aktivitäten
- Bauen+Sanieren+Energieberatung
- Solardachkataster
- Gründachkataster
- Klimabildung
- Online-Energiesparratgeber
- Geförderte Maßnahmen
- Erneuerbare Energien
- Energiesparen im Haushalt
- Mobilität - Strategie und Berichte
- Mobilität - Projekte und Aktivitäten
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Untersuchungen bei Wildfleisch und Haus- und Notschlachtungen

© countrypixel - Fotolia
Wildfleisch
Bei der Jagd erlegtes Haarwild muss zur Fleischuntersuchung angemeldet werden, wenn es in den gewerblichen Handel gebracht wird oder Merkmale aufweist, die das Fleisch bedenklich erscheinen lassen. Ausnahme ist hier Wildfleisch, das ausschließlich für den Eigenverbrauch oder in kleinen Mengen (d.h. Jagdstrecke eines Tages) direkt für den Endverbraucher bestimmt ist.
Mögliche Träger von Trichinen müssen zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen angemeldet werden. Die Entnahme der Proben an Wildschweinen und Dachsen kann vom Jäger selbst vorgenommen werden, sofern eine entsprechende Schulung hierfür nachgewiesen werden kann.
Zur Kennzeichnung und zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit werden durch das Veterinäramt Wildmarken und Wildursprungsscheine ausgegeben.
Hausschlachtungen

© imago13 - Fotolia
Schlachtungen außerhalb von gewerblich betriebenen Schlachthöfen bezeichnet man als Hausschlachtung. Auch diese unterliegen der Untersuchungspflicht durch den amtlichen Tierarzt/Fachassistenten des Veterinäramtes. Das Fleisch darf nach der amtlichen Fleischuntersuchung ausschließlich für den Hausgebrauch/Eigenbedarf verwertet werden.
Typische Tiere für Hausschlachtungen sind Huftiere wie Schweine, Rinder, Ziegen, Schafe und Pferde.
Bei Schweinen und Pferden wird neben der Fleischuntersuchung auch die Trichinenuntersuchung durchgeführt.
Notschlachtungen
Von einer Notschlachtung spricht man dann, wenn ein frisch verunfalltes Tier derart verletzt ist (z.B. Knochenbrüche, unstillbare Blutung), dass es schnellstmöglich getötet werden muss und so das Fleisch noch verwertet werden kann.

© fottoo - Fotolia
Die Notschlachtung unterliegt der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung mit Ausnahme der Lebendbeschau. Der zuständige Tierarzt stellt nach entsprechender Untersuchung den für die Notschlachtung notwendige amtliche Bescheinigung aus. Der Fachassistent führt im weiteren Verlauf alle notwendigen Schritte der Fleischuntersuchung durch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Notschlachtung.
Weitere Informationen: