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Corona: Stigmatisierung beenden
Landrat appelliert an zwei Urlaubsländer

Gerda Herrmann, © Kreis Gütersloh
Hintergrund: Für Schleswig-Holstein brauchen die Gütersloher nach wie vor einen höchstens 48 Stunden alten negativen Coronatest zur Einreise. Wer sich in den vergangenen 14 Tagen im Kreis Gütersloh aufgehalten hat, muss ohne einen solchen Test in Schleswig-Holstein 14 Tage in Quarantäne. Anders macht es das Land Niedersachsen: Hier gibt es ein Beherbergungsverbot für Gäste aus dem Kreis Gütersloh, es sei denn man kann einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.