Bildungs- und Teilhabeleistungen des Jobcenters

Die ‚Bildungskarte‘ erleichtert Teilhabe

Bisher wurden die Beiträge zum Beispiel für das Mittagessen oder den Sportverein nach Antragstellung an den Leistungsanbieter ausgezahlt. Dafür waren im Vorhinein allerdings einige Nachweise einzureichen. Ab dem 1. Februar wird nach Vorlage eines Sozialleistungsnachweises (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen für Asylbewerber) eine Bildungskarte durch den Kreis Gütersloh ausgehändigt, auf die ein Budget für die Bildungs- und Teilhabeleistungen geladen wird. Es ist dann lediglich erforderlich, die Bildungskarte bei einem Leistungsanbieter einmalig vorzulegen. Anhand der Kartennummer können teilnehmende Dienstleister die Beiträge für die in Anspruch genommenen Leistungen bequem online abbuchen. „Die Bildungskarte bietet noch weitere Vorteile“, erklärt Hanna Lüning, vom Jobcenter des Kreises. Sie ist unter anderem zuständig für die Einführung der Bildungskarte. „Da viele Nachweise nicht mehr eingereicht werden müssen, wird das Antragsverfahren deutlich vereinfacht und beschleunigt. Außerdem können die anspruchsberechtigten Familien ihr Budget und die Transaktionen jederzeit von Zuhause aus einsehen.“

Für die Nutzung der Bildungskarte reicht eine einfache PC-Ausstattung mit Internetzugang. Anbieter müssen sich zur Teilnahme am System einmalig registrieren lassen. Genauere Informationen dazu werden ab Mitte Januar durch den Kreis Gütersloh zur Verfügung gestellt. Die Umstellung ist schrittweise geplant. Bei Erstanträgen oder Weiterbewilligungsanträgen für Bildungs- und Teilhabeleistungen ab dem 1. Februar wird direkt eine Karte ausgehändigt. Für die Familien, bei denen Bildungs- und Teilhabeleistungen bereits über den 1. Februar hinaus bewilligt wurden, wird erst nach Ablauf der aktuellen Bewilligung eine Karte aktiviert.


Zum Thema: Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht bereits seit 2011 Kindern und Jugendlichen, deren Eltern keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung haben, an Aktivitäten in Schule und Kindergarten teilzunehmen. Darüber hinaus werden Angebote zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit finanziert. So kann zum Beispiel eine Kostenübernahme für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder im Kindergarten beantragt werden. Außerdem werden Kosten für Klassenfahrten übernommen, Beiträge für Sportverein und Musikschule bezuschusst oder sogar eine Lernförderung gewährt, um die schulischen Lernziele zu erreichen.