Amtsblatt Nr. 238 vom 15.10.2007

039/2007 Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für Hochwasserschutz

Die Stadt Rheda-Wiedenbrück beabsichtigt, an drei Abschnitten der Ems, und zwar nördlich der Gütersloher Straße im Ortsteil Rheda sowie im Bereich des Emssees und der Kernstadt von Wiedenbrück, wasserbauliche Maßnahmen zum Schutz der angrenzenden Gebiete gegen Hochwasser durchzuführen. In Rheda reicht das Plangebiet von der Gütersloher Straße bis unterhalb der Bahnlinie. Hier sind im Wesentlichen Linienschutzmaßnahmen (Bau von Mauern und Anlage eines Deiches) und die Verlegung der unter der Eisenbahnbrücke vorhandenen Sohlschwelle geplant. Im Ortsteil Wiedenbrück soll im Bereich zwischen der Langen Straße und dem Sportplatz am Ratsgymnasium zum Teil Objektschutz erfolgen, zum Teil sollen die angrenzenden Flächen durch Mauern, durch die Höherlegung einer Aschenbahn sowie durch Geländemodellierungen gesichert werden. Schließlich sind im Bereich zwischen dem Freibad und dem Reckenberg (Kernstadt Wiedenbrück) Linienschutzmaßnahmen (Mauern und Deiche) vorgesehen. Außerdem ist hier ein Drosselbauwerk in der Umflut geplant. Für die Maßnahmen hat die Stadt Rheda-Wiedenbrück die Planfeststellung beim Kreis Gütersloh beantragt. Nach den Vorschriften der Gesetze des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG/UVPG NW) war festzustellen, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die diesbezüglich statt-gefundene allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3 c UVPG hat ergeben, dass die geplanten Maßnahmen nach Einschätzung des Kreises Gütersloh als Planfeststellungsbehörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können und deswegen keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Diese Feststellung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gegeben; sie ist nicht selbständig anfechtbar (§ 3 a UVPG). Gütersloh, 08.10.2007 Kreis Gütersloh Der Landrat gez. Adenauer