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Standesamtsaufsicht
Probleme bei Anerkennung von Eheschließungen im Ausland
Bei der Prüfung wird berücksichtigt, ob bei der Eheschließung die Formvorschriften eingehalten wurden. Der Entscheidung des OLG Köln zufolge war dies bei der betreffenden Online-Eheschließung nicht der Fall. Da sich die Verlobten in Deutschland aufhielten sei die Ehe aus rechtlicher Sicht im Inland geschlossen worden. Die digitale Form der Eheschließung ist nach den hier befindlichen Formvorschriften jedoch nicht zulässig und kann insofern nicht anerkannt werden. Paaren, die sich für eine Eheschließung im Ausland interessieren, wird empfohlen, vorab mit dem Standesamt Rücksprache zu halten. So kann die Gefahr einer Nichtanerkennung von Anfang an vermieden werden.