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Informationen zur Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis für mehrere Apotheken
Nach § 1 Abs. 2 Apothekengesetz (ApoG) können Sie die Erlaubnis für eine Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken beantragen.
Die Antragsunterlagen sollten spätestens 6 – 8 Wochen vor der Eröffnung/Übernahme komplett vorliegen. Die Bearbeitung des Antrags kann erst erfolgen, wenn alle Unterlagen komplett vorliegen. Gegebenenfalls kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden; diese werden dann vom Kreis Gütersloh angefordert.
Kontakt
Hinweis: Verträge und Urkunden sind im Original vorzulegen oder als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen.
Für die Erteilung einer Apothekenerlaubnis bis zu drei Apotheken reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein (§ 2 Absätze 1 - 3 Apothekengesetz - ApoG):
Unterlagen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
1. | Formloser Antrag (Muster siehe Anlage 1) | |
2. | Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers gemäß der Anlage 2 zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 8 ApoG | |
3. | Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über Ausbildung und bisherige berufliche Tätigkeiten | |
4. | Amtlich beglaubigte Kopie der deutschen Approbationsurkunde (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ApoG*) | |
5. | Beschäftigungsnachweis nach der Approbation, insbesondere während der letzten zwei Jahre mit Angabe der durchschnittlichen wöchentlichen Beschäftigungszeit (§ 2 Abs. 3 ApoG*) | |
6. | Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) und Auszug aus dem Gewerbezentralregister – beide nicht älter als drei Monate – mit dem Verwendungszweck: Apothekenbetriebserlaubnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 ApoG) Das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie im Rathaus Ihres Wohnortes oder im online-Portal des Bundesamtes für Justiz.* | |
7. | Schriftliche eidesstattliche Versicherung, dass keine Vereinbarungen getroffen wurden, die gegen § 8 Satz 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 Apothekengesetz verstoßen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ApoG). Zum Zeitpunkt der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung müssen bereits alle apothekenrelevanten Verträge und Vereinbarungen unterzeichnet sein. Die eidesstattliche Versicherung kann hier bei der Abteilung Gesundheit oder vor einem Notar abgegeben werden. | |
8. | Eine aktuelle ärztliche Bescheinigung mit folgendem Wortlaut: „Herr/Frau ... ist nicht in gesundheitlicher Sicht ungeeignet, eine Apotheke ordnungsgemäß zu leiten.“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 ApoG) (Muster s. Anlage 3) | |
9. | Bescheinigung der Apothekerkammer im Rahmen der Beantragung einer Apotheken-Betriebserlaubnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 6 Abs. 1 Nr. 11 des Heilberufsgesetzes | |
10. | Auflistung der Öffnungszeiten der Apotheke sowie des Apothekenpersonals mit Angabe der beruflichen Qualifikation und der wöchentlichen Arbeitszeit | |
11. | Nachweis, dass die nach der Apothekenbetriebsordnung vorgesehenen Räume zur Verfügung stehen (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 ApoG): | |
11.1 | Miet-/Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis in Form eines Kauf- oder Schenkungsvertrages, des Erbscheins oder des Grundbuchauszuges (Verträge 2-fach). Neben den Miet-/Pachtverträgen (ggf. auch Untermietverträgen) sind auch die Hauptmietverträge vorzulegen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ApoG) | |
11.2 | Grundrisszeichnung/Einrichtungsplan der einzelnen Apothekenbetriebsräume mit Angabe der Quadratmetergrößen im Maßstab 1:50 (3-fach), aus dem die Größe, die Lage, die Einrichtung sowie die Funktionsbezeichnungen der einzelnen Apothekenbetriebsräume ersichtlich sind. | |
11.3 | Bau- bzw. Nutzungsänderungsgenehmigung der zuständigen Baubehörde | |
11.4 | Verträge über den Erwerb der Einrichtung und Ausrüstung der Betriebsräume sowie des Warenlagers (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ApoG) | |
Die Nachweise unter 11.2 und 11.3 sind nur dann erforderlich, wenn es sich um die Neugründung einer Apotheke oder Übernahme einer Apotheke nach Umbau oder Veränderung der Betriebsräume handelt. Werden die bestehenden Apothekenbetriebsräume in unveränderter Form übernommen, genügt eine schriftliche Bestätigung durch die Antragstellerin / den Antragsteller, dass die Apothekenbetriebsräume der ____________________________-Apotheke im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens unverändert übernommen werden. | ||
12. | Sofern die Apotheken in der Rechtsform einer GbR oder OHG betrieben werden soll, sind die persönlichen Unterlagen einschließlich des Antrages von jeder/jedem Gesellschafter/in einzureichen. Ferner ist der Gesellschaftsvertrag im Original vorzulegen. (§ 2 Abs. 1 Nr. 5) | |
13. | Kurze tabellarische Aufstellung der anfallenden Kosten (Kaufpreis, Warenlager, geplante Umbaumaßnahmen, technische Nachrüstungen z. B. neuer Laborabzug, Klimaanlage etc.) sowie Angaben zur Finanzierung (Finanzierungs- oder Kreditverträge, Zahlungsbelege, Buchungsbelege etc.). Bei Bedarf können weitere Unterlagen angefordert werden. | |
* Die Vorlage der unter den Ziffern 4, 5 und 6 genannten Unterlagen ist nicht erforderlich, sofern Sie bereits eine Apotheke im Zuständigkeitsbereich des Kreises Gütersloh betreiben und Ihnen hierfür die Apothekenbetriebserlaubnis durch den Kreis Gütersloh erteilt wurde. |
Unterlagen der Filialleitung
1. | Arbeitsvertrag zwischen der/dem Erlaubnisinhaber/in (Antragsteller/in) und dem/der für die Filialapotheke verantwortlichen Apotheker/in | ||
2. | Erklärung der Filialleiterin/des Filialleiters gemäß der Anlage 4 zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 ApoG | ||
3. | Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über Ausbildung und bisherige berufliche Tätigkeiten | ||
4. | Amtlich beglaubigte Kopie der deutschen Approbationsurkunde (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ApoG) | ||
5. | Beschäftigungsnachweis nach der Approbation, insbesondere über die Tätigkeit der letzten zwei Jahre z. B. durch Arbeitszeugnisse oder Bescheinigung der letzten Arbeitgeber (§ 2 Abs. 3 ApoG) | ||
6. | Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) und Auszug aus dem Gewerbezentralregister – beide nicht älter als drei Monate – mit dem Verwendungszweck: Apothekenbetriebserlaubnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 ApoG) Das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie im Rathaus Ihres Wohnortes oder im online-Portal des Bundesamtes für Justiz. | ||
7. | Eine aktuelle ärztliche Bescheinigung mit folgendem Wortlaut: „Herr/Frau ... ist nicht in gesundheitlicher Sicht ungeeignet, eine Apotheke ordnungsgemäß zu leiten.“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 ApoG) (Muster s. Anlage 3) | ||
8. | Bescheinigung der Apothekerkammer im Rahmen der Beantragung einer Apotheken-betriebserlaubnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 6 Abs. 1 Nr. 12 des Heilberufsgesetzes; hier: Übernahme einer Filialleitung |
Alle Unterlagen sind einzureichen bei:
Kreis Gütersloh
Abteilung Gesundheit - Medizinalaufsicht
Herzebrockerstr. 140