Förderung des ehrenamtlichen Engagements 

zur gelungenen Integration von Geflüchteten und Neueingewanderten 

Förderjahr 2025 

Ehrenamtsarbeit, insbesondere die Unterstützung der Ankommens- und Integrationsprozesse von Neueingewanderten und Geflüchteten vor Ort ist für uns, das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis Gütersloh ein enorm wichtiges Anliegen. Niedrigschwellige ehrenamtliche Angebote erleichtern das Ankommen, fördern Begegnungen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Ziel ist, Neueingewanderten Zugang zur Gesellschaft und Teilhabe zu ermöglichen.

Damit dieses Engagement gestärkt und unterstützt werden kann, beteiligt sich das KI bei der Umsetzung des neuen Förderprogramms des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI):

„Ehrenamt im Kontext Prävention“.

Hierfür werden jährlich ab dem Haushaltsjahr 2025 Fördermittel zur Verfügung gestellt, die von den Kommunalen Integrationszentren (KI) beantragt werden können. Gefördert werden Maßnahmen, die das Zusammenleben stärken, Integration fördern und präventiv wirken.

Die Fördermittel können entweder vom KI selbst für eigene Projekte eingesetzt oder an kreisangehörige Kommunen und andere zivilgesellschaftlich Agierende im Kreis Gütersloh weitergegeben werden, die in der Flüchtlingshilfe oder der Arbeit mit Neueingewanderten aktiv sind (z.B. Migrant*innenselbstorganisationen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Sozialverbände, Kirchengemeinden, Moscheevereine, Flüchtlingsinitiativen, Freiwilligenagenturen, Sport- und Kulturvereine).

Für das Förderjahr 2025 hat das KI ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.
Dabei konnten sich die o.g. Akteure mit ihren Ideen bewerben. Insgesamt wurden 21 Projekte für eine Förderung mit Landesmitteln zugelassen. Die Bewilligung und Auszahlung der Mittelabrufe laufen derzeit.

Aufgrund der angemeldeten hohen Bedarfe und der Vielzahl an Projekten hat das KI zusätzlich zu den zur Verfügung stehenden Landesmitteln für das Förderjahr 2025 aus dem sogenannten Ehrenamts-Fonds Kreismittel in Höhe von 45.000 Euro bereitgestellt. Diese Mittel sind für die Aufrechterhaltung der bereits existierenden bzw. zwingend notwendig einzurichtenden Begegnungsräume in der Geflüchtetenhilfe bestimmt. Die Mittel werden daher vorwiegend für Miete und die Betriebskosten der Räume verwendet.

Bei der Umsetzung der geförderten Maßnahmen sind für die Projektteilnehmenden folgende Fristen (Landes- und Kreismittel) zu beachten:

Mittelabrufe: bis zum 31. Oktober 2025

Verwendungsnachweise: bis zum 31. Dezember 2025

Links

Rahmenbedingungen zum Ehrenamt 
im Kontext Prävention bei den KI

Richtlinie für die Förderung
Kommunaler Integrationszentren

Vorlage – Teilnehmer*innenliste
Maßnahmen des Zusammenkommens

Die entsprechenden Vordrucke für die Verwendungsnachweise werden im November zur Verfügung gestellt.

Layout 3

Gefördert durch:

AK_Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie_Schwarz