Förderung des ehrenamtlichen Engagements zur gelungenen Integration von Geflüchteten und Neueingewanderten Förderjahr 2025 

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) hat am 17.04.2025 die neue Richtlinie zur Förderung der Kommunalen Integrationszentren (KI) sowie die Rahmenbedingungen zum Ehrenamt im Kontext Prävention bei den Kommunalen Integrationszentren veröffentlicht. 

Die Richtlinie sieht eine Förderung in Anlehnung an die bekannten KOMM-AN-Bausteine vor. Dennoch wird explizit darauf hingewiesen, dass manche Positionen nicht (mehr) förderfähig sind und die neue Richtlinie den Schwerpunkt Prävention verfolgt. Auch die für den Kreis Gütersloh verfügbare Förderung fällt deutlich geringer aus.

Für uns – das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis Gütersloh – ist die Unterstützung der Ehrenamtsarbeit, insbesondere die Unterstützung der Ankommens- und Integrationsprozesse von (Neu-)Eingewanderten und Geflüchteten vor Ort im Kreisgebiet, ein weiterhin enorm wichtiges Anliegen. Um zu prüfen, wie das KI bedarfsgerecht im Rahmen der haushälterisch zur Verfügung stehenden Mittel unterstützen kann, konnten bisherige KOMM-AN-Teilnehmende sowie weitere Vereine und Institutionen mit entsprechenden Bedarfen diese mittels einer Interessenserklärung benennen.

Das Interessenserklärungsverfahren für das Förderjahr 2025 wurde abgeschlossen. Die angemeldeten Bedarfe übersteigen die für den Kreis Gütersloh zur Verfügung stehende Landesförderung i.H.v. 58.000 deutlich. Aktuell werden die angemeldeten Bedarfe ausgewertet.

Wir weisen darauf hin, dass die Abgabe von Interessenserklärungen Voraussetzung für die Einreichung von Anträgen ist. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Links

Rahmenbedingungen zum Ehrenamt 
im Kontext Prävention bei den KI

Richtlinie für die Förderung
Kommunaler Integrationszentren

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