- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Mittel- und südosteuropäische Zuwanderung im Kreis Gütersloh: Aktivitäten und Projekte des KIs
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Ehrenamtlicher Sprachlotsenpool
- Sprachwerkstatt für Frauen mit Kinderbetreuung 2022/2023
- FUCHS 2021/2022
- Eltern mischen mit
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Energie & Klima aktuell
- Integriertes Klimaschutzkonzept - Konzept und Berichte
- Klimafolgenanpassung
- Klimaschutz - Projekte und Aktivitäten
- Bauen+Sanieren+Energieberatung
- Solardachkataster
- Gründachkataster
- Klimabildung
- Online-Energiesparratgeber
- Geförderte Maßnahmen
- Erneuerbare Energien
- Energiesparen im Haushalt
- Mobilität - Strategie und Berichte
- Mobilität - Projekte und Aktivitäten
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Neue Regelsätze zum 01.01.2021
Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2021 eine Erhöhung der Regelbedarfe für Arbeitslosengeld II- bzw. Sozialgeld-Beziehende beschlossen.
Damit betragen die neuen Regelsätze: 446 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende (+14) • jeweils 401 Euro für volljährige Partner (+12) • für Kinder je nach Alter zwischen 283 und 373 Euro.
Eine persönliche Vorsprache oder ein gesonderter Antrag ist im Zusammenhang mit der Erhöhung der Regelsätze nicht notwendig. Die Neuberechnung auf den erhöhten Regelsatz wurde automatisch durchgeführt und die pünktliche Auszahlung der erhöhten Regelbedarfe zum 01.01.2021 sichergestellt. Ab Mitte Dezember wurden geänderte Bescheide versandt.
Der Regelbedarf soll insbesondere den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und für eine Teilnahme am kulturellen Leben decken. Die Regelbedarfe werden aufgrund einer gesetzlichen Regelung jährlich überprüft und fortgeschrieben.
Weitere Details und die jeweils aktuellen Regelsätze finden Sie auf der Seite Geld zum Leben.