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Geflügelpest
Aufstallpflicht in sechs Kommunen
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt muss aufgrund der vermutlich zwei Ausbrüche im Kreisgebiet bei Hausgeflügel beziehungsweise in Nutztierbeständen mit weiteren Ausbrüchen gerechnet werden, heißt es im Amtsblatt zur Aufstallverfügung. Aufgrund der hochinfektiösen Viruserkrankung und der bereits amtlich festgestellten Ausbrüche im In- und Ausland kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Erreger bereits in andere Bestände verschleppt beziehungsweise aus anderen Beständen eingeschleppt wurde.
Als Geflügel gelten Fasane, Puten, Gänse, Enten, Legehennen, Rebhühner, Perlhühner und Sträuße. Auch Futter und Einstreu sind so abzusichern, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben. Alle Maßnahmen zielen darauf, dass sich die Geflügelpest nicht weiter ausbreitet. Wie bei Ausbrüchen der Geflügelpest in den vergangenen Jahren wurde bei der Risikobewertung des Kreises Gütersloh zugrunde gelegt, dass der Kreis Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel ist und dass im Kreis Gütersloh mehrere Feucht- und Rastgebiete vorhanden sind.
Weitere Informationen unter www.kreis-guetersloh.de