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Geflügelpest in Verl
Vierter Ausbruch von Geflügelpest bestätigt
Betroffen ist eine Haltung mit rund 6.000 Enten und knapp 3.000 Gänsen. Die eingeschickten Proben beim CVUA waren positiv, sodass die Tötung der Tiere veranlasst werden musste. Alle weiteren notwendigen Maßnahmen wurden eingeleitet: Dazu gehört die Festlegung der Restriktionszonen, die sich teilweise mit den bereits bestehenden überlappen. In der neuen Schutzzone liegen lediglich fünf Betriebe, die vorher noch nicht in einer der bereits bestehenden Restriktionszonen lagen. In der Überwachungszone liegen ausschließlich Betriebe, die bereits durch die vergangenen Ausbrüche betroffen waren.
Eine endgültige Bestätigung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, steht noch aus. Nur mit dieser erneuten Bestätigung besteht die rechtliche Möglichkeit, eine amtliche Verfügung mit den angeordneten Maßnahmen im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Den ersten Ausbruch im Kreis Gütersloh am vergangenen Wochenende betraf eine Haltung in Rietberg, die Fälle zwei und drei waren Geflügelbestände in Verl. Welche Auflagen innerhalb der Sperrzonen gelten werden, lässt sich in den bereits veröffentlichten Allgemeinverfügungen (Amtsblatt 788/790/791) nachlesen. Sobald die neue Allgemeinverfügung erlassen wird, informiert der Kreis Gütersloh darüber umgehend.