Unterstützungsprogramm

Stärkungspakt NRW – Gemeinsam gegen Armut!

Diese Mittel sollen die krisenbedingt steigenden Ausgaben abfedern und dabei insbesondere die Sozial- und Schuldnerberatungen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Tafeln, Kleiderkammern oder Beratungsstellen für Wohnungslose oder Suchtkranke. Gefördert werden können unter anderem Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Einrichtungsbetriebes wie beispielsweise Mieten, Strom- und Heizkosten, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Hygieneartikel wie Handschuhe und Masken. Auch Honorarkosten für die Fachkräfte, die in den Einrichtungen helfen, sowie die Kosten für Informationsmaterialien könnten damit abgedeckt werden.

Laut den aktuellen Richtlinien gilt die Förderung für das gesamte Jahr 2023. Die Mehraufwendungen können auch rückwirkend ab Januar geltend gemacht werden.

Kreisweit oder überregional agierende Einrichtungen können ab sofort den Antrag beim Kreis Gütersloh stellen, lokal agierende Einrichtungen direkt bei den Städten und Gemeinden vor Ort. Weitere Informationen, Anträge zum Stärkungspakt NRW sowie Ansprechpartnerinnen und -partner finden Interessierte auf der Internetseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/staerkungspakt