Beschreibung - Badewasser


Die Abteilung Gesundheit ist für die hygienische Überwachung der Schwimm- und Badebecken zuständig.

Badewasser muss gemäß dem Infektionsschutzgesetz so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt wird.

Die Anforderungen können nur durch ein optimales Zusammenwirken von

  • technischen Verfahren (z.B. Aufbereitung und Desinfektion), die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen,
  • regelmäßiger Wartung und Kontrolle aller Anlagenteile sowie
  • regelmäßigen Überwachungsmaßnahmen (z.B. regelmäßige bakteriologische und chemische Wasseruntersuchungen)

erfüllt werden.

Betreiber/-innen müssen durch Eigenüberwachung die Qualität des Badewassers sicherstellen.

In diesem Rahmen beraten die Mitarbeiter/-innen des Gesundheitsamtes sowohl die Betreiber/-innen der Bäder, als auch die Nutzer/-innen in allen Problemen und                  Fragestellungen rund um die Schwimmbadhygiene. Das Gesundheitsamt prüft und bewertet die Wasseruntersuchungsergebnisse. Bei Grenzwertüberschreitungen                 werden entsprechende Sanierungsmaßnahmen angeordnet.

Die Nutzer/-innen von Schwimmbädern und Badegewässern erwarten neben einer einwandfreien Wasserbeschaffenheit auch hygienisch einwandfreie Verhältnisse im          gesamten Bad (z.B. im Bereich der Duschen, Umkleideräume etc.). Hierzu führt die Abteilung Gesundheit regelmäßige und anlassbezogene Begehungen der                            Schwimmbäder durch.