Beschreibung - Öffentliche Wasserversorgung 


Zentrale Wasserwerke gehören zu den Wasserversorgungsanlagen. Diese werden im Kreis Gütersloh durch die Abteilung Gesundheit überwacht.

Der Gesetzgeber hat den Betreibern/-innen von zentralen Wasserversorgungsanlagen eine Reihe von Pflichten (Eigenüberwachungspflicht), wie z.B. Untersuchungs-,                    Anzeige- und Meldepflichten auferlegt.

Untersuchungen und Probennahme dürfen nur durch die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zugelassenen Untersuchungsstellen                      (Laboratorien) durchgeführt werden.