Erfolgreiche Jungjägerinnen und Jungjäger

Gütersloh, 07.05.2018. 19 neue Jungjäger gibt es seit vergangener Woche im Kreis Gütersloh. Einmal im Jahr wird bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Gütersloh zu landeseinheitlichen Terminen die sogenannte Jägerprüfung zur Erlangung eines Jagdscheines angeboten. In diesem Jahr nahmen insgesamt 23 Prüflinge an der Prüfung teil, von denen drei Jungjägerinnen und 16 Jungjäger diese erfolgreich absolvierten.

Adenauer, Kuhlbusch und der Prüfungsausschuss
Landrat Sven-Georg Adenauer (2. v. l.) und der zuständige Dezernent Thomas Kuhlbusch (2. v. r.) bedankten sich bei den Mitgliedern des Prüfungsausschusses (v. l.) Jens Brinkmann, Dr. Wolfgang Schwentker, Reinhard Hermelingmeier, Carsten Engelbrecht und Alfons Stammeier für die gute Zusammenarbeit. Foto: Kreis Gütersloh

Mit der Vorbereitung, die in der Form eines Ausbildungslehrganges bei der Kreisjägerschaft Gütersloh angeboten wurde, hatten die Prüflinge bereits Mitte November vergangenen Jahres begonnen. In zahlreichen Unterrichtsstunden bereiteten sie sich sowohl auf die schriftliche als auch auf die mündlich-praktische Prüfung und die Schießprüfung vor. Themen sind hierbei unter anderem die Wildbiologie, die waidgerechte Jagdausübung, Naturschutz, Waffentechnik und sichere Waffenhandhabung sowie auch zahlreiche rechtliche Grundlagen. Ende April und in der ersten Maiwoche wurde dann die Prüfung beim Kreis Gütersloh abgenommen. Neu war dieses Jahr, dass die Prüflinge den mündlich-praktischen Teil der Jägerprüfung zu zweit anstatt zu dritt absolvierten. Die einzelnen Prüfungen wurden dadurch zeitlich verkürzt und sollten eventuellen Prüfungsstress bei den Jungjägern vermeiden.

Eine weitere Änderung gegenüber den vorherigen Jahren gab es in der Zusammensetzung des Prüfungsausschuss. Neben dem Vorsitzenden des Ausschusses, Reinhard Hermelingmeier, nahmen Jens Brinkmann, Carsten Engelbrecht, Alfons Stammeier und Dr. Wolfgang Schwentker die Prüfungen ab. Die Ergebnisse wurden den Kandidaten direkt im Anschluss der Prüfung bekannt gegeben. Mit dem Zeugnis in der Hand beantragten einige Jungjäger bereits unmittelbar nach der Prüfung ihren Jagdschein, um das Erlernte in die Praxis umsetzen zu können.

Die Kandidaten, die beim Schießen oder in der mündlich-praktischen Prüfung ihr Ziel nicht erreichten, können Mitte September in den nicht geschafften Teilen zur Nachprüfung antreten.

Für Interessierte, die ebenfalls die Jägerprüfung ablegen möchten, bietet die Kreisjägerschaft Gütersloh im November dieses Jahres zunächst wieder einen Informationsabend im Hubertusheim am Moorweg in Rheda-Wiedenbrück an. Dort werden der Jungjägerlehrgang und die anschließende Prüfung vorgestellt. Bereits Entschlossene können sich auf der Internetseite der Kreisjägerschaft die Anmeldeformulare für den Kurs herunterladen (http://www.kjs-guetersloh.de/seiten/jungjaegerausbild.htm).