Kommunalwahlen am 14. September

Repräsentative Wahlstatistik in acht Wahlbezirken

Ausgewählt sind dafür vom Landesbetrieb Information und Technik NRW, dem früheren statistischen Landesamt, Wahlbezirke in Gütersloh (18), Halle/Westf. (7), Harsewinkel (2), Langenberg (2), Rheda-Wiedenbrück (11), Rietberg (16), Schloß Holte-Stukenbrock (1) sowie in Werther/Westf. (14). In diesen ist – mit Ausnahme des Gütersloher und Rheda-Wiedenbrücker Wahlbezirks – grundsätzlich auch die Briefwahl einbezogen, weil dort das Briefwahlergebnis in den Wahllokalen selbst ausgezählt wird.

Mit dieser statistischen Auszählung werden nach der Wahl Daten über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe für die bei der Kreistagswahl antretenden Parteien und Wählergruppen nach Geschlecht und Altersgruppen ermittelt. Die Auswertung erfolgt jedoch nicht vor Ort, sondern nach der Wahl zentral im Landesbetrieb Information und Technik NRW – kurz IT.NRW. Ob ein Wahlbezirk in diese amtliche Auswertung des Wählerverhaltens einbezogen ist, kann der Wähler daran erkennen, dass sein Stimmzettel zusätzlich einen Sonderaufdruck in der linken oberen Ecke hat. Diese Sonderaufdrucke teilen die Wähler nach Geschlecht und Geburtsjahren in insgesamt zwölf verschiedene Altersgruppen ein. So lautet eine Gruppe zum Beispiel „weiblich, geboren 1991 bis 2000“, parallel dazu existiert dann die Gruppe „männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1991 bis 2000“.

Das Wahlgeheimnis bleibt dabei in jedem Fall gewahrt; dafür sorgen verschiedene Maßnahmen: So umfasst jede Altersgruppe so viele Wähler, dass daraus keinerlei Anhaltspunkte für die Stimmabgabe einer einzelnen Person gewonnen werden können. Auch werden die Ergebnisse für die statistische Auszählung nicht für den einzelnen Wahlbezirk veröffentlicht. Bei der abendlichen Auszählung im Wahllokal spielt die Statistik keine Rolle; die Stimmzettel werden normal nach Kandidaten und Parteien ausgezählt. Lediglich die Wahlhelfer in den betroffenen Wahllokalen müssen tagsüber ein wenig mehr aufpassen, da sie von den zwölf verschiedenen Stimmzettelversionen für die Kreistagswahl genau den mit dem passenden Geschlecht und der richtigen Altersgruppe aushändigen müssen. An der Stimmabgabe für die Wähler ändert sich dadurch nichts.