SICHERHEIT UND ORDNUNG

info

Kontakt & Dienstleistungen

Serviceportal Kreis Gütersloh




Mehr
112180100000055399.jpg

Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilien-verwalter

Wer gewerbsmäßig zum Beispiel den Abschluss von Verträgen über Grundstücke vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will, benötigt eine Erlaubnis.

Mehr
112180100000051578.jpg

Namensänderungen

Der Vor- und Familienname bezeichnen eine Person in öffentlichen Registern, im Rechtsverkehr sowie im privaten Gebrauch.





Mehr
112180100000055393.jpg

Bekämpfung der Schwarzarbeit

Schwarzarbeit stellt für die gesamte Wirtschaft, insbesondere für das Handwerk, ein Problem dar. Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind keine Kavaliersdelikte. Sie vernichten Arbeitsplätze, schließen Unternehmen von fairer Konkurrenz aus und bringen den Staat um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Mehr
112180100000055860.jpg

Sprengstoffangelegenheiten für den privaten Bereich

Seit dem 22.02.2000 sind die Kreisordnungsbehörden für die Bearbeitung von Sprengstoffangelegenheiten im privaten Bereich zuständig.

Mehr
112180100000055396.jpg

Schornsteinfeger-angelegenheiten

Der Kreis Gütersloh übt die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Kreisgebiet Gütersloh aus. Zur Zeit sind im Kreisgebiet 34 Kehrbezirke eingerichtet. 

Mehr
112180100000055398.jpg

Gewerbeuntersagung / Wiedergestattung der persönlichen Gewerbeausübung

Steuern und Beiträge, die der Gewerbetreibende u.a. an die Sozialversicherungsträger, an das Finanzamt und an die Industrie- und Handelskammer sowie an die Handwerkskammer entrichten muss, sind Mittel, die zum Wohle der Allgemeinheit benötigt werden.

Mehr
112180100000075895.jpg

Gewerbeerlaubnis nach dem Prostituierten-schutzgesetz

Hier finden Sie Infos zum Prostituiertenschutzgesetz. Kern des Gesetzes ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe.

Mehr
112180100000075898.jpg

Anmeldung und Beratung der Prostituierten

Es besteht unter anderem die Pflicht zur Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung. Weiterhin muss die Behörde bei der Anmeldung ein Informations- und Beratungsgespräch durchführen.

Mehr
112180100000075905.jpg

Gewerbeerlaubnis für das Bewachungsgewerbe

Wer selbständig als natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (zum Beispiel GmbH, AG) Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, muss eine Erlaubnis besitzen. Die Bewachung eigenen Eigentums ist erlaubnisfrei.

Mehr