Kindertagespflege

Kindertagespflege ist ein familienähnliches Betreuungsangebot für Kinder zwischen 3 Monaten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, in dem eine Kindertagespflegeperson je nach räumlicher und persönlicher Situation bis zu max. 5 Kinder gleichzeitig (Einzeltagespflege) oder zwei bis drei Kindertagespflegepersonen insgesamt bis zu max. 9 Kinder (Großtagespflege) gleichzeitig betreuen und fördern. Die Betreuung findet im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt, im elterlichen Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen.

Zwei Kinder und zwei Mütter spielen zusammen

Die Kindertagespflege hat den gesetzlichen Auftrag - ebenso wie eine Kindertageseinrichtung - die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Sie soll die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren.

Kindertagespflege ist eine flexible Betreuungsform und kann an den Bedürfnissen der Eltern und Kinder orientiert gestaltet und somit an individuelle Betreuungsbedarfe angepasst werden.


Informationen für Eltern

Sie suchen eine Kindertagespflegeperson? Dann wenden Sie sich gerne an die Vermittlungsstelle im gewünschten Ort (s. Ansprechpartnerinnen).

Als Vereinbarung zwischen den Eltern und der Betreuungsperson wird grundsätzlich ein Betreuungsvertrag empfohlen. Wenn die Kindertagespflegegeldzahlung an die Kindertagespflegeperson über den Kreis Gütersloh erfolgt, ist das Vorliegen eines solchen Betreuungsvertrages eine verbindliche Voraussetzung.

Als Mindestinhalt sollte der Vertrag Regelungen über die Kündigungsart und -frist, die Betreuungszeiten, die Höhe des Entgelts und die Betreuung im Krankheitsfall enthalten.

Ein Muster für einen Betreuungsvertrag stellt der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. auf seiner Homepage zur Verfügung. Sie können diesen unter dem folgenden Link abrufen: https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/publikationen/

Die Kreisverwaltung übernimmt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen die Kindertagespflegegeldzahlung an die Kindertagespflegeperson und prüft gleichzeitig, in welcher Höhe die Eltern im Rahmen ihres Bruttojahreseinkommens einen Kostenbeitrag zu den Aufwendungen der Kindertagespflege zu leisten haben (Elternbeitrag). Auskünfte zum Elternbeitrag und zum Kindertagespflegegeld erteilen Frau Hofmeister (Tel. 05241 – 85 2436) und Frau Liekenbrock (Tel. 05241 – 85 2423).

Sollten die Eltern nicht in der Lage sein diesen Kostenbeitrag aufzubringen, besteht die Möglichkeit, bei der Kreisverwaltung Gütersloh den Erlass dieses Kostenbeitrages zu beantragen.

Auskünfte hierzu erteilen Frau Wildemann (Tel.: 05241 - 85 2432) und Frau Henneböhl (Tel.: 05241 - 85 2429).

 

Sie möchten Kindertagespflegeperson werden?

Um die Qualität der Betreuung in der Kindertagespflege zu gewährleisten, benötigt die Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis, wenn sie

  • ein oder mehrere Kinder
  • außerhalb des Haushaltes der Erziehungsberechtigten
  • mehr als 15 Stunden pro Woche
  • über einen Zeitraum von 3 Monaten hinaus
  • gegen Entgelt betreuen möchte.

Eine Pflegeerlaubnis wird vom zuständigen Jugendamt ausgestellt. In diesem Rahmen erfolgt eine Prüfung der Eignung der Kindertagespflegeperson und der Rahmenbedingungen.

Bei Interesse, Kindertagespflegeperson zu werden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachkraft der Abteilung Jugend, Fachbereich Kindertagesbetreuung. In Informationsgesprächen und ggf. Hausbesuchen können weitere Fragen geklärt werden:

Sachgebietsleitung: Frau Grube; Tel. 05241 - 85 2417

Frau Acikportali; Tel. 05241 - 85 2486 (Borgholzhausen, Langenberg, Rietberg)

Frau Gieseker; Tel. 05241 - 85 2485 (Halle (Westf.), Schloß Holte-Stukenbrock, Versmold)

Frau Greßhöner; Tel. 05241 – 85 2482 (Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Steinhagen, Werther)

Fachberatung: Frau Grahl; Tel. 05241 – 85 2487

Nach einer Eignungsfeststellung als Kindertagespflegeperson erfolgt ein Übergabegespräch zusammen mit der örtlichen Vermittlungsstelle. Die örtlichen Vermittlungsstellen (s. Ansprechpartnerinnen) sind für die Beratung und Vermittlung von Kindertagespflegepersonen im Kreis Gütersloh zuständig.

 

Weitere Infos im WWW:



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