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Untersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes
Einschulungsuntersuchung; Schulärztliche Sprechstunde; Frühförderung
Die Aufgaben der Schuleingangsuntersuchung:
Wir haben die vorrangige Aufgabe, die Schulfähigkeit eines Kindes aus medizinischer Sicht zu beurteilen. Dabei werden individualmedizinische, arbeitsmedizinische und epidemiologische Gesichtspunkte zur Beurteilung herangezogen. Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung. Die Untersuchungsergebnisse werden ohne Namensnennung statistisch ausgewertet und erlauben einen Überblick über den Gesundheitszustand aller Kinder in dieser Altersstufe und helfen versteckte Gefährdungen frühzeitig zu erkennen.
Inhalt der individualmedizinischen Untersuchung
Erfassung des körperlichen Entwicklungsstandes einschließlich schwerwiegender körperlicher Erkrankungen
Feststellung des individuellen Entwicklungsstandes mit Schwerpunkt in den Bereichen Motorik und Körperkoordination, Wahrnehmung und verbale Kommunikationsfähigkeit
Diagnostik des Sehens
Periphere Sehfähigkeit, Stereosehen, Farbsehen einschließlich der visuellen Wahrnehmung
Diagnostik des Hörens
Periphere Hörfähigkeit einschließlich der auditiven Wahrnehmung
Empfehlung zur Schulfähigkeit des einzelnen Kindes sowie zu schulischen Fördermaßnahmen
Veranlassung und Koordination notwendiger gesundheitlicher Maßnahmen, Kooperation mit den niedergelassenen Haus- u. Kinderärzten, eventuell auch Vermittlung von Maßnahmen der Jugendhilfe
Betreuung im Förderprozess.
Schulärztliche Sprechstunde
Wir führen Schulreihenuntersuchungen durch
Untersuchungen und Beratung im Hinblick auf:
- Hörstörungen
- Sehstörungen
- Haltungsschäden
- Herz- und Kreislaufauffälligkeiten (z.B. hoher Blutdruck)
- Bewegungsstörungen
- Ernährungsempfehlungen
- psychosoziale Probleme
- Beratung von Eltern und Lehrern
- individuelle Beratung bezüglich Prävention, Gesundheitszustand und Berufswahl
Einleitung von Frühfördermaßnahmen
Termine werden nach Eingang des Antrags individuell mit der Familie vereinbart
Die Notwendigkeit beantragter Frühfördermassnahmen bei den entsprechenden Einrichtungen muss durch die Ärzte des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD) durch Untersuchungen oder Einsicht in sozialpädiatrische Befunde bestätigt werden.