EHEC: Informationen zu den wichtigsten Fragen

Bundesweit wurden 2011 insgesamt 4321 Fälle gemeldet, davon 3469 EHEC- und 852 HUS-Fälle. Insgesamt starben 2011 50 Patienten. Im Kreis Gütersloh erkrankten 28 Bürgerinnen und Bürger an EHEC/ HUS (10 HUS-und 18 EHEC-Erkrankte), leider starb eine Patientin an der Erkrankung.

Der EHEC/HUS- Ausbruch (HUCSEC O 104:H4) ist für beendet erklärt worden.

Weitere wichtige Informationen finden Sie nachfolgend.

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Was versteht man unter EHEC?

EHEC Erreger gehören zu dem Stamm der Escherichia Coli- Bakterien, die beim Menschen besondere Zellgifte produzieren können. Diese enterohämorrhagischen Keime können beim Menschen Zellblutungen auslösen. Natürlicherweise kommen sie im Darm von Wiederkäuern (Rindern, Ziegen, Schafen) vor und werden mit dem Kot der Tiere ausgeschieden. In der Umwelt, im Boden und im Wasser können die Erreger wochenlang überleben.

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Wie kann man sich mit EHEC infizieren?

Über verunreinigtes Wasser und durch Düngen mit Gülle oder Mist können die Erreger auch in pflanzliche Lebensmittel wie Obst und Gemüse gelangen. Beim Melken und beim Schlachten können sie auf und in die tierischen Lebensmittel gelangen.
Säuglinge und Kleinkinder können sich durch direkten Kontakt zu Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen anstecken (Streichelzoo). Eine Ansteckungsgefahr geht auch von Gewässern aus, die durch Tierkot verschmutzt sind (Baden!).
Des Weiteren sind in demselben Haushalt wohnende erkrankte Familienmitglieder hoch ansteckend.
Die Hauptursache für eine Erkrankung stellt aber der Verzehr von kontaminierten Nahrungsmitteln dar wie Rohmilch, Erzeugnisse aus Rohmilch, rohes oder nicht ausreichend erhitztes Fleisch und Hackfleisch von Wiederkäuern, streichfähige Rohwürste (z.B. Zwiebelmettwurst, Teewurst oder "Braunschweiger") sowie rohes, ungewaschenes Obst und Gemüse, insbesondere Sprossen.
Laut Umweltbundesamt kann Trinkwasser aus dem Wasserhahn in Deutschland auch weiterhin ohne Abkochen getrunken werden, denn die Erreger werden spätestens bei der Trinkwasser-Aufbereitung vernichtet.

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Wie kann man sich vor einer EHEC-Infektion schützen?

Eine wichtige Maßnahme ist das häufige und gründliche Händewaschen auch der Fingerzwischenräume mit Wasser und Seife für etwa 20 bis 30 Sekunden, insbesondere vor, während und nach der Nahrungszubereitung sowie nach Tier- oder Bodenkontakt und auf jeden Fall nach dem Toilettengang.
Das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin warnt inzwischen vor dem Verzehr von Sprossen.
In der Küche ist folgendes zu beachten: Gutes Durchgaren bei 70°C und über 10 Minuten vernichtet die Keime im Inneren des Lebensmittels. Bei der Zubereitung darauf achten, dass mit dem gründlichen Waschen des Salats begonnen wird und die Zubereitung von Fleisch am Schluss erfolgt. Rohes Fleisch immer getrennt von anderen Lebensmitteln lagern und zubereiten. Nach jedem Arbeitsgang Arbeitsplatte und -geräte (Besteck) sorgfältig mit warmem Spülwasser reinigen. Nicht mit demselben Besteck, mit dem rohes Fleisch bearbeitet wurde, den Salat wenden. Obst selbstverständlich auch gründlich waschen.
Insbesondere Kinder und ältere Menschen, auch Schwangere und immungeschwächte Menschen sollten grundsätzlich nur durchgegarte Lebensmittel tierischer Herkunft zu sich nehmen.
Wenn aber schon Erkrankte mit im Haushalt leben, dann gilt auch hier: Händewaschen als wichtigste Hygieneregel, insbesondere nach dem Toilettengang. Personen mit Durchfallerkrankungen sollten keine Speisen zubereiten. Gegenstände, Flächen, Sanitäranlagen, die mit infektiösen Ausscheidungen des Kranken in Berührung gekommen sein könnten, bitte regelmäßig desinfizieren. Waschen Sie Bett- und Leibwäsche sowie Handtücher mit einem Vollwaschmittel bei mindestens 60°C.
Auch wichtig: Lappen und Handtücher nach der Zubereitung von rohem Fleisch möglichst auswechseln und bei mindestens 60°C waschen.

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Wie lange dauert es, bis die Krankheit ausbricht?

Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 10 Tage, im Durchschnitt liegt sie bei 3 bis 4 Tagen.

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Woran kann man die durch die Infektion verursachte Erkrankung erkennen?

Grundsätzlich gilt: Alle Altersgruppen können sich mit EHEC-Erregern infizieren, aber Säuglinge, Kinder, Schwangere und abwehrgeschwächte Menschen sind besonders gefährdet.
Die Infektionen können unerkannt verlaufen, aber am häufigsten treten wässriger Durchfall, Übelkeit, Erbrechen und zunehmende Bauchschmerzen auf, seltener Fieber.
In 10-20% der Fälle nimmt die Erkrankung einen schwereren Verlauf mit blutigen Durchfällen, krampfartigen Bauchschmerzen und teilweise Fieber. Die schwerste und lebensgefährliche Komplikation ist das hämolytisch-urämische Syndrom HUS, das sich in Blutgerinnungsstörungen bis hin zum Nierenversagen äußert.

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Wie soll man sich verhalten, wenn man diese Krankheitszeichen an sich feststellt?

Betroffene sollten insbesondere auch bei blutigem Durchfall sofort ihren Arzt oder ihre Ärztin aufsuchen. Dort werden die weiteren Schritte eingeleitet, um die Erkrankung zu diagnostizieren und zu behandeln.  Antibiotika können die Symptome noch verschlimmern.
Wichtig: Nach Abklingen der klinischen Symptome können für einige Tage bis ca. 4 Wochen noch Krankheitserreger im Stuhl ausgeschieden werden, daher gelten die Hygieneregeln auch nach durchgestandener Erkrankung weiter.

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HUS Meldebogen für Ärzte

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Verbrauchertipps: Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt

Weitere Informationen finden Sie unter nachstehendem Link beim Bundesinstitut für Risikobewertung

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Aktuelle EHEC-Informationen für Gemeinschaftseinrichtungen

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Häufig gestellte Fragen zu EHEC im Trink- und Badebeckenwasser

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EHEC-Hotlines

Das Bundesministerium für Gesundheit hat zum Thema EHEC unter der Telefonnummer 030 - 346 465 100 ein Bürgertelefon eingerichtet.

Das Bürgerreferat des Bundesverbraucherministeriums ist unter der Rufnummer
030 - 185 29 3377 (werktags 10 bis 17 Uhr) erreichbar.

Weiterhin möchten wir Sie informieren, dass im Zusammenhang mit dem EHEC-Ausbruchsgeschehen auftretende Bürgerfragen ein Verbrauchertelefon beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eingerichtet worden ist. Die Telefon-Hotline wird bis auf Weiteres täglich von 9:00 - 17:00 Uhr unter der LANUV-Durchwahl 02361/305-3055 oder -3056 erreichbar sein.

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Weitere Informationen finden Sie unter: