Effektive Schwarzwildbewirtschaftung und Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Hier finden Sie Informationen zur möglichst intensiven und effektiven Schwarzwildbejagung (nicht nur) im Kreis Gütersloh.

https://www.kreis-guetersloh.de/themen/ordnung/jagd-und-fischereiwesen/effektive-schwarzwildbewirtschaftung-und-informationen-zur-afrikanischen-schweinepest/112180100000061991.jpg?cid=7rg.1ocl&cid=7rg.1ocl&resize=4dd68d:295x250c

Auch aktuelle und weiterführende Erkenntnisse und Empfehlungen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) finden Sie auf dieser Seite.

Wer Schwarzwild im Revier hat, weiß nur zu gut über die Probleme Bescheid, die die sog. "Schwarzkittel" mit sich bringen können:

Sie sind sehr intelligent und lernfähig, können aber besonders in der Landwirtschaft hohen Schaden anrichten und auch Überträger von Krankheiten (z. B. Schweinepest) sein. Gute Ernährungsgrundlagen, gute Deckung, milde Winter und die hohe Vermehrungsrate haben nicht nur allgemein, sondern auch im Kreis Gütersloh hinaus zu deutlich höheren Beständen geführt. Und das nicht nur in den Gebieten im Sennerandgebiet und in der Nähe des Teutoburger Waldes, in denen die Schwarzwildeinstände traditionell hoch sind. Dieser Anstieg spiegelt sich auch an den stark gestiegenen Streckenergebnissen wieder.

Nach aktuellen Erkenntnissen breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Osteuropa weiter aus und sorgt dort für ein massenhaftes Sterben von Wild- und Hausschweinen.

Ein Auftreten der ASP in Deutschland würde wirtschaftlich sowohl für die Lebensmittelwirtschaft als auch für die Landwirtschaft im Kreis Gütersloh erhebliche, nachteilige Auswirkungen mit sich bringen. Ihr Auftreten würde aber vor allem für die Wildschweine bedeuten, dass voraussichtlich über einen langen Zeitraum eine große Anzahl von ihnen unter erheblichen Leiden verenden würde.

Dies gilt es unter allen Umständen zu vermeiden. Eine wichtige Maßnahme, dem vorzubeugen, besteht darin, die Anzahl der Bestände zu verringern, da eine möglichst geringe Tierdichte der Übertragung von Krankheiten vorbeugt.

Die Jäger im Kreis Gütersloh stehen deshalb vor der schwierigen Aufgabe, Schwarzwild intensiv zu bejagen. Durch § 1 Abs. 3 der Landesjagdzeitenverordnung NRW (LJZeitVO NRW) darf Schwarzwild unbeschadet der Schonzeit vom (01. Februar - 31. Juli) ganzjährig bis zum  31. Januar 2023 bejagt werden. Auch zur Prävention ist dringend auf bedenkliche Merkmale beim Schwarzwild und auf Fallwildfunde zu achten.

Deshalb finden Sie hier Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit Schwarzwild und der einzuhaltenden Hygiene mit dem Wildbret. Wir weisen darauf hin, dass Jäger und JägerInnen zwingend die erforderlichen Hygienevorschriften zwecks Prävention der Verbreitung der ASP einhalten müssen. Gerade in Bezug auf Jagdreisen ist die Einhaltung der Vorschriften unerlässlich.

Weiterhin bietet der Kreis Gütersloh der Jägerschaft für im Kreisgebiet erlegtes Schwarzwild die gebührenfreie Trichinenuntersuchung an. Dies soll gebührentechnische Hürden beseitigen und Jäger dazu anhalten, die Bejagung von Schwarzwild zu intensivieren, insbesondere den Anteil von Frischlingen an der Gesamtstrecke zu erhöhen.

Aktuelles:

Am 26.06.2019 fand eine Nachfolge-Informationsveranstaltung  zum Thema Jagd und  ASP in Schloß Holte-Stukenbrock statt,  zu der die  Abteilung Veterinärwesen wie im vergangenen Jahr Landwirte und Jäger eingeladen hatte. Die Vorträge finden Sie nachstehend.

Nach Änderung der Schweinepestverordnung besteht nun die Möglichkeit der Einrichtung eines Kerngebietes innerhalb des gefährdeten Gebietes (gG), incl. Umzäunung und Beschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs. Ferner können auch Nutzungsbeschränkungen/-verbote für land-/forstwirtschaftliche Flächen im gG erfolgen.  Weitere Änderungen können Sie der nachstehenden PowerPointPräsentation entnehmen.

Wir weisen erneut darauf hin, dass Jäger/innen unbedingt im Rahmen der Präventionsmaßnahmen ihren Beprobungspflichten nachkommen müssen.

Zur Information über die Veranstaltungen des letzten Jahres:

Die Vorträge zu den Veranstaltungen können Sie im Downloadbereich herunterladen.

Am 09.01.2018 hat der Kreis Gütersloh gemeinsam mit dem Westfälischen Landwirtschaftsverband der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe und der Kreisjägerschaft Kreis Gütersloh e.V. eine umfassende Informationsveranstaltung, insbesondere für Landwirte und Jäger durchgeführt. Informationen zu dieser Veranstaltung einschließlich der Vorträge finden Sie nachstehend.

Zusätzlich fand am 04.07.2018 im Kreishaus in Wiedenbrück eine Informationsveranstaltung der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, der Unteren Jagdbehörde sowie den Jagdrevierpächtern mit Schwarzwildaufkommen statt. Hierbei informierte der Kreis Gütersloh über den derzeitigen Stand der Lage sowie über die bislang ergriffenen und geplanten Maßnahmen.

Ergänzend zu der Informationsveranstaltung wurden alle Eigenjagdbesitzer und Jagdpächter mit Schwarzwildaufkommen mit Schreiben vom 21.08.2018 über den Sachstand sowie die zu treffenden Maßnahmen vor und während des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest informiert.

Die PowerPointpräsentation der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung vom 04.07.2018 und das Informationsschreiben der Unteren Jagdbehörde vom 21.08.2018 finden Sie nachstehend im Downloadbereich.

 

Lesen Sie auch hier:


Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen der Schwarzwildbejagung

Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Erkenntnisse und Empfehlungen zur Afrikanischen Schweinepest