DAS JOBCENTER KREIS GÜTERSLOH
Das Jobcenter Kreis Gütersloh ist, so wie sämtliche Dienststellen der Kreisverwaltung Gütersloh, seit dem 19. März 2020 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Pressemitteilung
Aktuelle Informationen des Jobcenters
- zur Erreichbarkeit,
- zum Sozialschutz-Paket (erleichterter Zugang zur Sozialen Sicherung),
- für Arbeitgeber (geförderte Beschäftigungsverhältnisse) und
- für Träger von Maßnahmen
finden Sie hier
Das Jobcenter Kreis Gütersloh ist für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Gütersloh nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zuständig. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch Arbeitslosengeld II genannt, ist eine aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistung, die allen Arbeitssuchenden zusteht, die erwerbsfähig sind und keinen oder einen geringen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben.














