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Pflegegeld

Pflegepersonen sind dem Pflegekind gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet. Das Pflegegeld setzt sich aus einem Betrag für den Unterhalt des Pflegekindes und einem Erziehungsbeitrag zusammen. Das Pflegegeld ist in seiner Höhe vom Einkommen der Pflegeperson unabhängig und steuerfrei. Es soll den gesamten regelmäßigen Bedarf des Pflegekindes abdecken. Die Bemessung des Pflegegeldes richtet sich nach dem Alter des Kindes/Jugendlichen.
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- AnsprechpartnerInnen Pflegekinderdienst
(PDF-Datei / 5,92 KB)