Was ist Schulentwicklungsplanung?


Der Kreis Gütersloh ist als Schulträger berechtigt und verpflichtet, ein qualifiziertes, nachfrageorientiertes und ökonomisch vertretbares Bildungsangebot mit entsprechender Schulraumversorgung vorzuhalten.

Bild: Dominosteine

Er muss dafür Sorge tragen, dass die richtige Schule zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort vorhanden ist. Da das Schulwahlverhalten der Eltern bei weiterführenden Schulen und auch die Zuweisungskriterien zu Förderschulen einem ständigen Wandel unterliegen, muss die Planung zwar langfristig, aber auch korrigierbar, anpassungs- und ergänzungsfähig für zukünftige Entwicklungen bleiben.

Welche Informationen enthält der Schulentwicklungsplan?

Inhalte des Schulentwicklungsplanes sind:

  1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schulgrößen und Standorten sowie der Schulraumbestand nach Schulformen
  2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, dass für Förderschulen, weiterführende Schulen und Berufskollegs nach unterschiedlichen Kriterien ermittelt werden muss
  3. Maßnahmen, die aufgrund der Bestandsaufnahme und der Ermittlung der Schülerzahlenentwicklung durchzuführen sind wie z. B. Schulneubau oder -erweiterung; Entwicklung alternativer Beschulungsformen usw.

Wer ist Ansprechpartner/in bei der Kreisverwaltung?

Frau Jürgenhake
Kreishaus Gütersloh
Raum: 224
Telefon: 05241/85-1505
Telefax: 05241/85-3-1505
Email an  Frau Jürgenhake