KOORDINATION KOSTET: DIE FRAKTIONSZUWENDUNGEN
Die Fraktionen bereiten die Meinungsbildung in Kreistag und Ausschüssen vor; sie bündeln den Willen ihrer Mitglieder und bereiten politische Initiativen vor. Diese Koordination kostet Geld.
Zu den Aufwendungen ihrer Geschäftsführung erhalten die 4 Kreistagsfraktionen einen Zuschuss des Kreises in Geld und in Sachleistungen.
Folgende Geldleistungen sind auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 09.06.2008 für das Jahr 2015 gewährt worden:
Fraktion | Summe |
CDU | 45.583,14 € |
SPD | 28.516,76 € |
GRÜNE | 13.322,38 € |
FWG-UWG | 10.514,38 € |
Diese Geldleistungen dürfen u.a. für folgende Zwecke verwandt werden: Raummiete, laufende Fraktionsarbeit, Fachliteratur, Beschäftigung von Personal, Fraktionsdienstreisen, Fortbildung der Fraktionsmitglieder und Öffentlichkeitsarbeit
Daneben verfügen die Fraktionen über einen Büroraum im Kreishaus Gütersloh für ihre Geschäftsführung oder Besprechungen (Geldwert: jährlich rd. 3.656,56 € pro Fraktion).