Zinssenkung

Bei öffentlich geförderten Eigentumsmaßnahmen ist die Verzinsung des Förderdarlehens im Darlehensvertrag geregelt. Die NRW.BANK informiert die Darlehensnehmer rechtzeitig über die jeweilige Zinserhöhung. Gleichzeitig weist sie auf die Möglichkeit hin, dass der Zinssatz auf Antrag für den jeweiligen Zeitraum gesenkt werden kann.

Bescheinigungen gemäß Zinsverordnung

Zinssenkung

Bei öffentlich geförderten Eigentumsmaßnahmen prüft der Kreis Gütersloh für die Städte/Gemeinden Borgholzhausen, Halle (Westf.), Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Steinhagen, Versmold und Werther (Westf.) in regelmäßigen Abständen die Einkommensverhältnisse der Darlehensnehmer.


Die Bestätigung der Über- oder Unterschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze erfolgt gegenüber der NRW.BANK. Je nach Grad der Überschreitung oder Unterschreitung der Einkommensgrenze werden die Zinsen für die öffentlichen Wohnungsbaudarlehen neu festgelegt oder verbleiben bei ihrem alten Stand.
Zur weiteren Information wird auf die Ausführungen der NRW.BANK (s. Link 1) verwiesen.

Gebühren

Die Gebühr für die Prüfung und Bestätigung beträgt 20,00 Euro.

Ihre Ansprechpartner

Zuständig für die Kommunen: Borgholzhausen, Halle (Westf.), Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Steinhagen, Versmold und Werther (Westf.)

Frau Stedem
Telefon: 05241/85-1946
Zimmer: 0502

Frau Topp
Telefon: 05241/85-1938
Zimmer: 0502

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entsprechenden Namen an.

Sprechzeiten der Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen


Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung. Eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen.


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