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01.12.2023: Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, wurden um ein Jahr verlängert und gelten nun bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Dieser Rechtsverordnung hat der Bundesrat am 24. November zugestimmt. [Englisch | Ukrainisch | Russisch]


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