Landschaftsplan Osning

Der Landschaftsplan Osning umfasst die Städte Borgholzhausen und Werther sowie Bereiche in Halle und Steinhagen (nördlich der B 68) und einen kleinen Teil der Stadt Versmold. Insgesamt ist das Plangebiet ca. 115 km² groß. Zu den landschaftlichen Besonderheiten zählen die in weiten Teilen bewaldeten Höhenrücken des Teutoburger Waldes und die Siektäler in Werther.

Allgemeines

Gebiet des Landschaftsplans Osning


Der Landschaftsplan trat am 27. Juni 1999 in Kraft.

Der Landschaftsplan beinhaltet:

  1. Entwicklungsziele für die Landschaft, 
  2. Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft
  3. Entwicklungs-, Pflege und Erschließungsmaßnahmen.


Zum Landschaftsplan gehören zwei Karten (Entwicklungsziele / Festsetzungen) und ein Textteil.

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Entwicklungsziele

Diese Ziele geben über den Schwerpunkt der im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung Auskunft. Sie haben den Status der "Behördenverbindlichkeit", d.h. sie sind bei allen behördlichen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

So wurden zum Beispiel der Erhalt einer besonders schutzwürdigen und vielfältig ausgestatteten Landschaft sowie die Anreicherung der Landschaft mit naturnahen Strukturen wie Hecken und Baumreihen dargestellt.

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Schutzausweisungen

Im Landschaftsplan Osning wurden Flächen und Einzelobjekte in drei verschiedenen Kategorien unter Schutz gestellt. 

a) Naturschutzgebiete
Im Landschaftsplan Osning wurden zehn Naturschutzgebiete ausgewiesen. Zwei von diesen (NSG Egge und NSG Hesselner Berge) kamen erst im Rahmen der ersten Änderung des Landschaftsplanes in 2008 hinzu. Diese Änderung war erforderlich, um den Landschaftsplan an die Ziele der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie anzupassen. Bereiche im Teutoburger Wald, die als FFH-Gebiet ausgewiesen sind, wurden als Naturschutzgebiet geschützt. Die Fläche der Naturschutzgebiete erhöhte sich so von 547 ha auf knapp 805 ha.

b) Landschaftsschutzgebiete
Im Rahmen des Landschaftsplanverfahrens wurde das bestehende Landschaftsschutzgebiet insgesamt überprüft und anhand landschaftlicher Gegebenheiten differenziert abgegrenzt. Zu jedem Landschaftsschutzgebiet wurden spezielle Regelungen getrofffen. Folgende vier Landschaftsschutzgebiete wurden im Landschaftsplan festgesetzt:
(1) Landschaftsschutzgebiet Ziffer 2.2.1 Osning
(2) Landschaftsschutzgebiet Ziffer 2.2.2 Sieke des Ravensberger Hügellandes
(3) Landschaftsschutzgebiet Ziffer 2.2.3 Teutoburger Wald
(4) Landschaftsschutzgebiet Ziffer 2.2.4 Bäche des Ostmünsterlandes

c) Naturdenkmale
Als bedeutende Einzelobjekte wurden acht Naturdenkmale ausgewiesen. Es handelt sich um kleine Steinbrüche, Hohlwege und eine Baumgruppe.

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Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen

Durch diese Maßnahmen sollen allgemeine Ziele für die Entwicklung der Landschaft und für spezielle Bereiche des Landschaftsplangebietes erreicht werden. So wurden z.B. Bereiche dargestellt, die durch die Anpflanzung heimischer Gehölze weiter aufgewertet werden sollen. Außerdem sollen z.B. Quellen und Fledermausquartiere erhalten und entwickelt werden.
Alle Maßnahmen setzen das Einverständnis der Grundstückseigentümer voraus.

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Karten und Texte

Die Entwicklungszielkarte und die Festsetzungskarte finden Sie unter den nachfolgenden Links.
Den Texteil des Landschaftsplanes finden Sie am Ende des Artikels zum Herunterladen.

Nutzer von Geografischen Informationssystemen finden hier außerdem eine Datei mit den Adressen von WMS-Diensten des Landschaftsplans.

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Hier finden Sie die Karten:

Weitere Informationen zum Herunterladen: