Wasserschutzgebiete

Zur Sicherung und zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgelegt.

Handlungen, die sich nachteilig auf die Gewässer auswirken können, werden in Wasserschutzgebieten verboten oder für eingeschränkt zulässig erklärt. Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken in Wasserschutzgebieten können ferner zur Duldung von Maßnahmen, die der Sicherung der Gewässer dienen, verpflichtet werden. Für die Erteilung einer Genehmigung bzw. Befreiung nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung ist die untere Wasserbehörde des Kreises zuständig.

Für die Festsetzung von Schutzgebieten bei Entnahmen unter 600.000 m³/a ist die untere Wasserbehörde des Kreises zuständig.

Die Wasserschutzgebiete im Kreis Gütersloh können Sie im GeoPortal in einem GIS einsehen. Sie können dort auch die zugehörigen Wasserschutzgebietsverordnungen herunterladen oder drucken.

Kontakt und Ansprechpersonen

Herr Dreier 05241/85-2602
Sachgebietsleitung untere Wasserbehörde

Frau Traeger 05241/85-2600
Gütersloh, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl

Herr Wegner 05241/85-2606
Borgholzhausen, Halle (Westf.), Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Steinhagen, Versmold und Werther

Weitere Informationen und rechtliche Grundlagen