LEBENSMITTEL

Kontakt & Dienstleistungen

Serviceportal Kreis Gütersloh

Mehr
112180100000054734.jpg

Verbraucherbeschwerde

Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Verzehr von Lebensmitteln oder der Kontakt mit Bedarfsgegenständen (Kosmetik, Schmuck, Geschirr) Ihre Gesundheit beeinträchtigt  oder Sie sich durch die Angaben auf einem Produkt getäuscht fühlen, können Sie sich mit einer Verbraucherbeschwerde an uns  wenden. 

Mehr
112180100000054732.jpg

Lebensmittelüber-wachung: Ziele und Durchführung

Hier werden Sie über die Lebensmittelüberwachung informiert.

Mehr
112180100000067533.jpg

Dioxin: Meldepflicht von Untersuchungs-ergebnissen

Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind verpflichtet, alle ihnen vorliegenden Untersuchungsergebnisse auf Dioxine, dioxinähnliche und nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle den zuständigen Behörden mitzuteilen.  

Mehr
112180100000054735.jpg

Meldepflicht für alle, die Tätigkeiten im Bereich des LFGB ausüben wollen

Lebensmittelunternehmer sind nach dem EU-Recht (Artikel 6 Verordnung (EG) 852/2004) verpflichtet, sich bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren zu lassen. Hierzu bitte den Meldebogen nutzen.

Mehr

Amtliche Kontrollen in der Primärproduktion von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs

Landwirte, die Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs (auch Obst und Gemüse) erzeugen, müssen die einzelnen ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, die auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln tätig sind, dem Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises zwecks Registrierung melden. Landwirte, die Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs (auch Obst und Gemüse) erzeugen, müssen die einzelnen ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, Diese Verpflichtung gilt insbesondere dann, wenn Obst und Gemüse erzeugt wird, das überwiegend roh verzehrt wird.

Mehr