AUFGABEN

Wer ist verantwortlich für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)?

Bild: Bus an Haltestelle

Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) ist der Kreis Gütersloh Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe hat der Kreis Gütersloh eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL) abgeschlossen. Bereits seit November 1998 ist das operative Geschäft beim VVOWL angesiedelt, der seitdem die verwaltungsseitigen Aufgaben wie die vollständige Organisation und Planung des regionalen Busverkehrs innehat. 

Alle politischen Entscheidungen, die den ÖPNV betreffen, werden weiterhin von den Entscheidungsgremien des Kreises Gütersloh getroffen. Als Fachausschuss ist der Mobilitätsausschuss zuständig.

Aus dem allgemeinen Handlungsrahmen lassen sich für den VVOWL folgende Aufgabenschwerpunkte ableiten:

  • Aufstellung des Nahverkehrsplans
  • Durchführung sämtlicher Vergabeverfahren im ÖPNV (Ausschreibungsverfahren von Linienbündeln)
  • Vertragsmanagement / Prüfen der Qualität und die Abrechnung von Verkehrsverträgen
  • Beratung und Interessenvertretung der Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh zu ÖPNV-Themen (Tarif, Verkehrsplanung, Finanzierung etc.)
  • Durchführung der Förderverfahren „Ausgleich Ausbildungsverkehrspauschale nach §11a ÖPNVG NRW“
  • Mitwirkung bei Themen des Kreises mit Bezug zum ÖPNV (Klimaschutz, Inklusion etc.)
  • Beratung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
  • Vertretung seiner Interessen gegenüber dem Land NRW, den Nachbarkreisen, den Nachbarverbünden sowie den Verkehrsunternehmen
  • Vertretung des Kreises in Gremien der OWL Verkehr

Nahverkehrsplan

Im Oktober 2017 wurde der 4. Nahverkehrsplan für den Kreis Gütersloh beschlossen. Mit diesem wichtigen Rahmenplan soll die positive Entwicklung des ÖPNV im Kreisgebiet beständig weitergeführt werden. Der Kreis Gütersloh setzt bei der Umsetzung der im Nahverkehrsplan definierten Rahmenvorgaben konsequent auf den Wettbewerb. Als einer der ersten Kreise deutschlandweit wurden mittlerweile alle im Nahverkehrplan definierten Linienbündel und somit nahezu sämtliche Busverkehre im Kreisgebiet einem Ausschreibungsverfahren unterzogen. Für Interessierte liegt der "4. Nahverkehrsplan" für den Kreis Gütersloh zum Download bereit.


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