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HOCHWASSER
Fragen zum Thema Hochwasser oder zum Thema Planen und Bauen im Überschwemmungsgebiet?
Seit 01. Januar 2022 ist Fr. Aulich (Tel.: 05241 / 85-2632) wieder, wie gewohnt, für diese Bereiche zuständig.
Hier finden Sie alles zum Thema 'Hochwasser'. Aktuelle Pegeldaten, Karten der Überschwemmungsgebiete im Kreis Gütersloh und in ganz NRW, unser Merkblatt zu § 78 WHG (Bauen u. Planen im Überschwemmungsgebiet), Infos zur Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) etc. halten wir hier für Sie bereit.
Landespegel (NRW) im Kreis Gütersloh

Pegel Ems Rietberg
Sie werden mit dem nachstehenden Link auf die "Pegelseiten" des Landes NRW weitergeleitet. Das Land NRW hält alle verfügbaren Daten der in Betrieb befindlichen Pegel für Sie bereit.
Ganglinie Pegel Schloss Rheda / Ems
Hier können Sie den aktuellen Wasserstand und die Ganglinie des Landespegels am Schloss Rheda Ems abrufen...
Überschwemmungsgebiete

Die Ems tritt über ihre Ufer - Hochwasser 2003
Überschwemmungen bedingen oftmals Schäden in erheblichen Ausmaßen. Aus Gründen der Vorsorge werden vom Land NRW Überschwemmungsgebiete ermittelt und festgesetzt.
Nachfolgend können Sie sich auf den Internetseiten des Landes, "Umweltdaten vor Ort",die Überschwemmungsgebiete in NRW anschauen. Link anklicken, dann links den Button "Wasser" und im Pop Up Menü "Hochwasser" auswählen. Im dann folgenden Menü können die "Überschwemmungsgebiete" aufgerufen werden.
Bauen und Planen im Überschwemmungsgebiet
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete haben Auswirkungen auf Planungen und Bauvorhaben innerhalb dieser Gebiete. Ausnahmegenehmigungen gem. §78 WHG sind erforderlich.
Hier können Sie einen Vortrag zum Thema mit vielen Eräuterungen, Hinweisen und Erklärungen einsehen.
- Bauen und Planen im Überschwemmungsgebiet
(pptx, 32,76 MB)
Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL)

HWRM-Plan Ems
Die Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne erfolgt in Nordrhein-Westfalen (NRW) für die jeweiligen Anteile an den Flussgebietseinheiten (FGE) Rhein, Maas, Ems und Weser unter der Federführung der Bezirksregierungen. Sie haben mit den zuständigen Akteuren (Kommunen, Kreise, Wasser- und Deichverbände) und anderen interessierten Stellen (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Umweltverbänden, Wirtschafts- und Kulturinstitutionen und Bürgerinitiativen) einen gemeinsamen Plan zur Minimierung der Hochwasserrisiken in der jeweiligen Region erarbeitet.
Mit dem nachfolgenden Link werden Sie auf die Hauptseite der HWRM-RL weitergeleitet. Dort finden Sie die o.g. Einzelpläne für die Flussgebietseinheiten (u.a. Ems)...
Hier finden Sie weitere nützliche Links: