Der Kinder- und Jugendförderplan (KJFöP)

Der Kinder- und Jugendförderplan ist die Förderrichtlinie für Strukturen und Maßnahmen gemäß § 15 des Kinder und Jugendfördergesetzes NRW (3. AG-KJHG – KJFöG) für die Handlungsfelder

• Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
• Offene Kinder- und Jugendarbeit
• Jugendsozialarbeit
• Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.

In dem breit angelegten Beteiligungsprozess – in dem Fachkräfte und Träger der freien und kommunalen Jugendhilfe ebenso mitgewirkt haben wie junge Menschen und Politik – stand der erforderliche Strukturausbau für gelingendes Aufwachsen junger Menschen im Kreis Gütersloh im Fokus. Der neue KJFöP GT wurde im Dezember 2021 vom Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen und im März 2022 vom Kreistag bestätigt. Er gewährleistet Kontinuität und Handlungssicherheit für die Träger der freien Jugendhilfe und die Kommunen. Strukturelle Unterstützung der ehrenamtlichen Jugendverbandsarbeit, personelle Stärkung besonders der kleinen der  Jugendhäuser und der kreisweite Aufbau der Aufsuchenden Jugendarbeit sind inhaltliche Schwerpunkte für die kommenden Jahre.

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