Informationsschreiben Asbest

Was ist Asbest?

Asbestos removal

Asbest ist die Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende feinfaserige Mineralien. Aufgrund der Produkteigenschaften (feuerfest, hitzeisolierend, verrottungsbeständig, wasserfest, chemisch beständig, gering elektrisch leitfähig, gut zu verarbeiten) wurde Asbest häufig im Hoch- und Tiefbau eingesetzt. Dabei wird grundsätzlich zwischen schwach gebundenen und fest gebundenen Asbestprodukten unterschieden. Zu den schwach gebundenen Asbestprodukten zählen unter anderem Spritzasbest, Dämmmaterialien oder Feuerschutzkleidung. Dach- und Fassadenplatten, Wasserleitungsrohre sowie Bodenbeläge sind Beispiele für fest gebundene Asbestprodukte. Asbestprodukte sind von Laien nur schwer zu erkennen. Ein Indiz sind eine bläulich (Blauasbest) weiß oder grün Färbung sowie eine faserige Struktur. Ebenfalls herangezogen werden kann das Alter der Bauteile oder des Gebäudes. Wurde das Bauteil/Gebäude vor 1995 verbaut bzw. errichtet, ist ein Asbesteinsatz wahrscheinlich. Seit 1995 gilt generell das Verbot für die Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland und seit 2005 EU-weit.
Wer sichergehen möchte, dass die Baumaterialien asbestfrei sind, sollte sich mit einer Materialprobe an, für die Untersuchung auf Asbest zugelassenen Laboratorien wenden.

Wie gefährlich ist Asbest?

Bei den krebserregenden Stoffen steht Asbest mit großem Abstand an erster Stelle. Durch das Einatmen von Asbestfasern kann es durch Einwirken im Luftraum zu einer Krebserkrankung der Lunge sowie den Atemwegen kommen.  Jedoch treten die Folgen der Asbestbelastung nicht sofort ein, sondern in der Regel erst viele Jahrzehnte später. Eine entsprechende vorbeugende ärztliche Behandlung ist somit kaum bis gar nicht möglich. Je höher dabei die Faserkonzentration in der Luft ist, desto höher ist das Krebsrisiko.  

Welche Arbeiten mit Asbest sind immer verboten?

·         Die Herstellung, Verwendung und Bearbeitung asbesthaltiger Stoffe ist verboten.

·         Eine Wiederverwendung nach Abbruch ist ausnahmslos unzulässig.

·         Asbestzementdächer dürfen nicht überdeckt oder überbaut werden. Dazu zählen auch Photovoltaikanlagen

·         Asbestzementdächer dürfen nicht gereinigt werden.

·         Maßnahmen, bei denen es zu einem Abrieb der Oberfläche kommt, sind ebenfalls verboten

(z.B. Schleifen und Bohren aber auch Anstreichen, Hochdruckreinigen, Drahtbürsten oder das Abbürsten mit harten Borsten).

Welche Arbeiten mit Asbest sind bei ordnungsgemäßer Ausführung zulässig?

Asbest - asbestos 05

Viele Arbeiten mit oder an Asbest sind in Deutschland verboten. Eine Ausnahme bilden Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Die sogenannten ASI-Verfahren.

Bei schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen diese Arbeiten nur von Fachfirmen durchgeführt werden, bei fest gebundenen theoretisch auch durch Privatleute. Aufgrund nicht ausreichender Sachkunde bzw. Erfahrung im Umgang mit Asbest wird jedoch nachdrücklich empfohlen, Arbeiten auch an fest gebundenen Asbestprodukten von einer Fachfirma durchführen zu lassen.

Sollten Sie ASI-Arbeiten dennoch selbst durchführen, muss stets sichergestellt sein, dass die Gesundheit anderer Personen nicht gefährdet wird. Weiterhin wird empfohlen, folgende Vorkehrungen zu treffen (Einhaltung der technischen Regelung GS 519):

·         Geeignete Schutzkleidung tragen

·         Nachbarschaft informieren

·         Die Arbeitsstelle durch z.B. durch Folien sichern, Fenster und Türen schließen

·         Die Arbeiten grundsätzlich per Hand durchführen.

·         Bei unvermeidbaren Maschineneinsatz sind nur langsam laufende Maschinen mit Absaugvorrichtung zulässig

·         Asbest ist vor dem Abbau mit staubbindenden Mitteln zu besprühen und nach dem Abbau feucht zu halten.

Nach dem Abbau sind Asbestprodukte in Big Bags zu verpacken und bei einer zugelassenen Entsorgungsanlage fachgerecht zu entsorgen. Das Transportverfahren und die Zwischenlagerung sind vorab mit einer Fachfirma zu klären. Die Freisetzung von Asbestfasen ist zu vermeiden. Andernfalls drohen gesundheitliche Schäden, Strafverfolgungen und privatrechtliche Schadensersatzforderungen.

Entsprechende Fachfirmen finden Sie in den „Gelben Seiten“ oder im Internet.