Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen
Aus aktuellem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass Jagdscheine, die verlängert werden sollen, ausschließlich bei den Bürgerbüros der Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgegeben werden sollen! Von dort wird dann der melderechtliche Aufenthalt geprüft und der Jagdschein an die Untere Jagdbehörde gesendet. Es ist nicht möglich, Jagdscheine direkt und sofort bei Vorsprache bei der Unteren Jagdbehörde zu verlängern! Davon ausgenommen sind nur Ersterteilungen von Jagdscheinen nach bestandener Jägerprüfung, wenn der Nachweis hierrüber erbracht wird.
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Antrag zur Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheines
(PDF-Datei / 255 KB) - Antrag zur Ausstellung eines Jagdscheines für Ausländer
- (PDF-Datei / 160 KB)
- Merkblatt für die Erstellung eines Jagdscheines für Ausländer
- (PDF-Datei / 230 KB)