SICHERHEIT

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Serviceportal Kreis Gütersloh 

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Kontakt

Untere Bauaufsicht des Kreises Gütersloh als Ansprechpartner in Bauangelegenheiten und Vermittler zu den Fachbehörden.
Info: 05241 - 85 1931 bzw. -1938

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Brandschutz

Die Bauordnung dient der Gefahrenabwehr sowie einem geregelten baulichen Miteinander. Insbesondere Leben und Gesundheit sollen durch bauliche Anlagen nicht gefährdet werden können.

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Arbeitsschutz

Werden Arbeitnehmer beschäftigt, so gilt es, bestimmte Rechtsvorschriften bezüglich der technischen und baulichen Anforderungen an den Arbeitsplatz sowie an die notwendigen Sanitär- und Sozialräume einzuhalten.

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Verkehr

Die "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" ist insbesondere im Zusammenhang mit Baumaßnahmen Gegenstand weitreichender Einschränkungen.

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Einbruchschutz

Technische Sicherungen an Fenster oder Türen können Einbrüche verhindern. Auch das richtige Verhalten kann helfen, Einbrüche zu verhindern. Lassen Sich sich beraten.

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