Sozialleistungsbericht 2016


Das Jahr 2016 war geprägt durch die Vorbereitungen auf große und weitreichende Gesetzesänderungen, die zum 01.07.2016 bzw. 01.01.2017 in Kraft getreten sind.

Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz wurden ab 01.07.2016 für bestimmte Personenkreise die Zuständigkeiten zwischen überörtlichen und örtlichen Träger für die Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt, Pflege und Eingliederungshilfe neu geregelt.

Im Bereich der Pflege wurden die Pflegestärkungsgesetze II und III zum 01.01.2017 verabschiedet. Ein wesentlicher Baustein dieser Gesetzesvorhaben war die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes.

Eine weitere große Gesetzesänderung war das Bundesteilhabegesetz. In vier Schritten sollen bis 2023 u.a. die neue Definition des Behindertenbegriffes und die verbindliche Teilhabeplanung umgesetzt werden. Des Weiteren werden die Regelungen der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst und in das SGB IX übernommen.

Kaum steuerbare Faktoren wie z. B.

die demographische Entwicklung

- insbesondere für die Bereiche Pflege, Eingliederungshilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

der medizinische Fortschritt

- im Rahmen der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege -

gesetzlich festgelegte Standards oder die Rechtsprechung

- insbesondere die Höhe der Regelbedarfe -

verringern kommunal die Handlungsmöglichkeiten, um die Steigerung der Fallzahlen und damit auch der Aufwendungen zu verringern bzw. auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Es ist trotzdem gelungen, im Rahmen der geplanten Haushaltsansätze zu bleiben.

Auch in diesem Jahr möchte ich besonders hervorheben, dass ohne die große Motivation und Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Soziales und auch der Kolleginnen und Kollegen der kreisangehörigen Kommunen, eigenverantwortlich zu handeln, diese guten Ergebnisse nicht leistbar gewesen wären. Hierfür möchte ich mich ausdrücklich ganz herzlichen bedanken.

Den aktuellen Stand haben wir - die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Soziales - orientiert an der Produktstruktur und den Kennzahlen im Haushaltsplan unserer Abteilung zusammengefasst.

Beim Studium des Sozialleistungsberichts 2016 wünsche ich Ihnen aufschlussreiche Informationen.


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