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Anhörung
In einer Anhörung erhalten Sie die Information, dass das Jobcenter vor hat, eine für Sie nicht günstige Entscheidung zu treffen. Sie haben dann die Möglichkeit, sich dazu zu äußern.
Sie können sich auf eine Anhörung äußern, müssen dies aber nicht tun. Das Jobcenter wird nach Ablauf der Frist, die in Ihrer Anhörung steht, eine Entscheidung treffen und Ihnen den entsprechenden Bescheid schicken.
Gegen eine Anhörung ist ein Widerspruch nicht möglich, da dann noch keine Entscheidung getroffen wurde, sondern Ihnen lediglich mitgeteilt wird, was das Jobcenter vor hat zu entscheiden.
Anhörungen bekommen Sie bei anstehenden Leistungsminderungen oder bei Überzahlungen, den sogenannten Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen.
Die Anhörungsbögen können Sie ganz bequem online beim Jobcenter Kreis Gütersloh einreichen. Dazu klicken Sie bitte hier.