Gleichstellungsstelle des Kreises Gütersloh

Im Kreis Gütersloh leben mehr als 370.000 Menschen. Mehr als 50 Prozent davon sind Frauen. Bereits im Grundgesetz steht geschrieben: "Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Art. 3 Abs. 2). Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, an der Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungsgebotes im Alltag mitzuwirken, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Benachteiligungen abzubauen.

Aktuelle Flyer und Broschüren z. B. zur anonymen Spurensicherung (ASS), zu Essstörungen oder zum beruflichen Wiedereinstieg finden Sie am Ende der Seite.

Wenn Sie Fragen, Beschwerden oder Anregungen zu gleichstellungsrelevanten Themen haben, unterstützen wir Sie gerne.

In mehreren Städten und Gemeinden im Kreis Gütersloh arbeiten Gleichstellungsbeuaftragte (außer in Langenberg und Borgholzhausen).
Wenn Sie in einer dieser Gemeinden oder Städte leben, wenden Sie sich bitte an die dortige Gleichstellungskollegin. Die jeweiligen Kontaktdaten können Sie im Info-Portal der Gleichstellungsstellen pia finden.

Film-Spot zur anonymen Spurensicherung

Opfer von sexualisierter Gewalt haben seit 2017 im Kreis Gütersloh die Möglichkeit, vertraulich die Spuren einer Gewalttat im Klinikum Gütersloh oder im Sankt Elisabeth-Hospital sichern zu lassen, ohne sofort eine Anzeige zu erstatten.

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LASS DIR HELFEN!

Opfer sexueller Gewalt können auch in Gütersloh die Spuren einer Gewalttat anonym sichern lassen, ohne sofort Anzeige zu erstatten.

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Kontakt

Frau Wüllner

Herzebrocker Straße 140

33334 Gütersloh

+49 5241 85-1090

Weitere Informationen