Beregnung von landwirtschaftlichen Nutzflächen

Die Beregnung von landwirtschaftlichen Nutzflächen gewinnt aufgrund der klimatischen Veränderungen und den dadurch vermehrt auftretenden Trockenjahren immer mehr an Bedeutung. Neben der Ertragssicherung kann durch eine Beregnung aber auch die Stickstoffaufnahme der Pflanzen verbessert werden. Dies kann daher auch zu einer Verringerung der Nitratbelastungen im Grundwasser beitragen.

Eine unkontrollierte Wasserentnahme kann jedoch zu erheblichen Schäden am Grundwassers führen. Um diese Schäden zu vermeiden ist es daher wichtig, die Wasserentnahme im Hinblick auf den Erhalt des guten mengenmäßigen Zustands generell zu regulieren und in Abhängigkeit zu der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche eines Betriebes zu stellen. Diese Herangehensweise basiert auf den Eckwerten des Geoberichtes 13 des Bundeslandes Niedersachsen. So ist davon auszugehen, dass aufgrund des Klimawandels durchschnittlich alle 5 Jahre ein Trockenjahr auftritt, in dem eine „Vollberegnung“ der landwirtschaftlichen Kulturen notwendig wird (Prognose bis 2040). Weiterhin ist aus dem Geobericht zu entnehmen, dass von der jeweiligen Grundwasserneubildungsrate ca. 10 % genutzt werden kann, ohne dass nachhaltig negative Auswirkungen auf den mengenmäßigen guten Zustand des Grundwasserkörpers entstehen. Vereinfacht wird im Kreis Gütersloh von einer pauschalen Grundwasserneubildung in Höhe von 200 l/(m² x a) ausgegangen. Diese Annahme unterliegt einer fortwährenden Prüfung und wird nach neuen Erkenntnissen entsprechend angepasst.

Grundsätzlich ist bei der Beregnung von landwirtschaftlich genutzten Flächen zu beachten, dass die Beregnungssysteme möglichst ressourcensparend auszulegen sind. Bei den Beregnungssystemen sind entsprechende Zählvorrichtungen zu installieren. Diese dienen dazu, die jährlich entnommenen Mengen überprüfen zu können. Eine bedarfsgerechte und grundwasserschonende Beregnung steht im besonderen Augenmerk bei der Antragsprüfung.

Zur Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Grundwasserentnahme nach dem vereinfachten Erlaubnisverfahren sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Formblatt für jede Entnahmestelle
  • Übersichtskarte 1: 25.000 mit Standortkennzeichnung
  • Grundkarte 1: 5.000 mit Eintragung der Beregnungsflächen, der geplanten Brunnenstandorte sowie Flurbezeichnung der Flächen
  • Beregnungsplan (erstellt durch die Landwirtschaftskammer)
  • Aufstellung der landwirtschaftlichen Flächen des Betriebes

Eine positive Aussicht auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme aus Oberflächengewässern kann nicht gegeben werden. Die Oberflächengewässer im Kreis Gütersloh sind als relativ geringwasserführend einzustufen. Eine Entnahme von Wasser, gerade in niederschlagsarmen Zeiten, aus einem Oberflächengewässer würde für das Gewässer eine zusätzliche erhebliche Belastung bedeuten.

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