- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Ansprechpartner/innen im Kommunalen Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Coronavirus
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- OWL-Integrationskongress 2022
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Durchstarten in Ausbildung und Arbeit
- SOE: Aktivitäten & Projekte
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Ehrenamtlicher Sprachlotsenpool
- KIM NRW
- KOMM-AN NRW Förderung
- Eltern mischen mit
- Sprachwerkstatt für Frauen mit Kinderbetreuung 2022
- FUCHS 2021/2022
- News und externe Angebote
- Pressemitteilungen des Kreises Gütersloh zum Kommunalen Integrationszentrum
- Interreligiöser Kalender
- Archivierte Artikel
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Energie & Klima aktuell
- Bauen+Sanieren+Energieberatung
- Solardachkataster
- Gründachkataster
- Klimabildung
- Klimaschutz - Projekte und Aktivitäten
- Integriertes Klimaschutzkonzept - Konzept und Berichte
- Online-Energiesparratgeber
- Geförderte Maßnahmen
- Erneuerbare Energien
- Energiesparen im Haushalt
- Mobilität - Strategie und Berichte
- Mobilität - Projekte und Aktivitäten
- Umwelt
- Wasser
- Renaturierung von Fließgewässer / Umsetzung EG Wasserrahmenrichtlinie
- Bewirtschaftungsplan 2022 bis 2027
- Baumaßnahmen des Kreises zur Umsetzung der EG-WRRL
- EG WRRL Maßnahmenübersicht Kreis Gütersloh
- Beschreibung der Gewässer und Erläuterung der Maßnahmen
- Hochwasser
- Anlagen in und an Gewässern
- Gewässerunterhaltung
- Landwirtschaft
- Wassergefährdende Stoffe
- Regenwasser
- Abwasser
- Grundwasser
- Umweltalarm
- Erdwärme
- Recyclingmaterial RCL
- Unser Kreis
Beregnung von landwirtschaftlichen Nutzflächen
Die Beregnung von landwirtschaftlichen Nutzflächen gewinnt aufgrund der klimatischen Veränderungen und den dadurch vermehrt auftretenden Trockenjahren immer mehr an Bedeutung. Neben der Ertragssicherung kann durch eine Beregnung aber auch die Stickstoffaufnahme der Pflanzen verbessert werden. Dies kann daher auch zu einer Verringerung der Nitratbelastungen im Grundwasser beitragen.
Eine unkontrollierte Wasserentnahme kann jedoch zu erheblichen Schäden am Grundwassers führen. Um diese Schäden zu vermeiden ist es daher wichtig, die Wasserentnahme im Hinblick auf den Erhalt des guten mengenmäßigen Zustands generell zu regulieren und in Abhängigkeit zu der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche eines Betriebes zu stellen. Diese Herangehensweise basiert auf den Eckwerten des Geoberichtes 13 des Bundeslandes Niedersachsen. So ist davon auszugehen, dass aufgrund des Klimawandels durchschnittlich alle 5 Jahre ein Trockenjahr auftritt, in dem eine „Vollberegnung“ der landwirtschaftlichen Kulturen notwendig wird (Prognose bis 2040). Weiterhin ist aus dem Geobericht zu entnehmen, dass von der jeweiligen Grundwasserneubildungsrate ca. 10 % genutzt werden kann, ohne dass nachhaltig negative Auswirkungen auf den mengenmäßigen guten Zustand des Grundwasserkörpers entstehen. Vereinfacht wird im Kreis Gütersloh von einer pauschalen Grundwasserneubildung in Höhe von 200 l/(m² x a) ausgegangen. Diese Annahme unterliegt einer fortwährenden Prüfung und wird nach neuen Erkenntnissen entsprechend angepasst.
Grundsätzlich ist bei der Beregnung von landwirtschaftlich genutzten Flächen zu beachten, dass die Beregnungssysteme möglichst ressourcensparend auszulegen sind. Bei den Beregnungssystemen sind entsprechende Zählvorrichtungen zu installieren. Diese dienen dazu, die jährlich entnommenen Mengen überprüfen zu können. Eine bedarfsgerechte und grundwasserschonende Beregnung steht im besonderen Augenmerk bei der Antragsprüfung.
Zur Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Grundwasserentnahme nach dem vereinfachten Erlaubnisverfahren sind folgende Unterlagen notwendig:
- Formblatt für jede Entnahmestelle
- Übersichtskarte 1: 25.000 mit Standortkennzeichnung
- Grundkarte 1: 5.000 mit Eintragung der Beregnungsflächen, der geplanten Brunnenstandorte sowie Flurbezeichnung der Flächen
- Beregnungsplan (erstellt durch die Landwirtschaftskammer)
- Aufstellung der landwirtschaftlichen Flächen des Betriebes
Eine positive Aussicht auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme aus Oberflächengewässern kann nicht gegeben werden. Die Oberflächengewässer im Kreis Gütersloh sind als relativ geringwasserführend einzustufen. Eine Entnahme von Wasser, gerade in niederschlagsarmen Zeiten, aus einem Oberflächengewässer würde für das Gewässer eine zusätzliche erhebliche Belastung bedeuten.
Weitere Informationen und rechtliche Grundlagen