Aufgaben der Wohnraumförderung

Das Sachgebiet Wohnraumförderung ist insbesondere für die Förderung selbst genutzten Wohnraumes, der Neuschaffung von Mietwohnungen und der Modernisierung von Wohnraum zuständig.

Ein Auszug unserer Dienstleistungen:

  • Förderung des Neubaus und Ersterwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigenheime und Eigentumswohnungen)
  • Förderung des Erwerbs bestehenden Wohneigentums zur Eigennutzung
  • Förderung von zusätzlichen Baumaßnahmen für Schwerbehinderte
  • Förderung des Baus von Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen
  • Förderung des Baus von Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen
  • Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende
  • Förderung der Modernisierung von Wohnraum
  • Ausstellung der Wohnberechtigungsscheine für den Bezug einer geförderten Wohnung
  • Bestätigung über die Nutzungs- und Einkommensverhältnisse des Wohnungseigentümers zum Antrag auf Zinssenkung für das gewährte Förderdarlehen
  • Zustimmung zur Modernisierung und zu baulichen Änderungen geförderter Wohnungen
  • Erteilung von umfassenden Auskünften und Beratungen in den vorstehend aufgeführten Bereichen

 


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