Beirat


In der Sitzung am 24.02.2014 (DS-Nr.: 3536/1) hat der Kreistag einstimmig beschlossen, dass dem Grundsatz folgend "Nichts über uns ohne uns" ein Beirat zur Wahrung der Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung im Kreis Gütersloh eingerichtet werden soll.

In der öffentlichen Sitzung des Kreistages vom 15.06.2015 wurde der Beschluss gefasst, den Beirat zur Wahrung der Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung zu bilden (DS NR.: 4085)

Allgemeines

Der Beirat repräsentiert durch seine Zusammensetzung das Leitprinzip "Nichts über uns ohne uns!" (Selbstbestimmung). Die Organisation des Beirates erfolgt nach folgenden Voraussetzungen.

Die Geschäftsführung obliegt der Abteilung Soziales der Kreisverwaltung Gütersloh, die die organisatorischen Rahmenbedingungen erfüllt und einen barrierefreien Zugang für alle Beiratsmitglieder sicherstellt.

Der Beirat setzt sich aus drei Gruppen zusammen:

Gruppe A - Politik: Jede Kreistagsfraktion entsendet ein Mitglied für den Beirat, so dass sich der Beirat aus zurzeit insgesamt 6 politischen Vertreter/-innen zusammensetzt.

Gruppe B - Kommunen: Die Bürgermeisterkonferenz wählt eine große, eine mittelgroße und eine kleine Kommune aus, die jeweils ein Mitglied für den Beirat entsenden, so dass sich der Beirat aus insgesamt 3 kommunalen Vertreter/-innen zusammensetzt.

Gruppe C - Selbstvertreter/-innen: Der Beirat setzt sich aus Personen mit unterschiedlichen körperlich und geistigen Behinderungen zusammen, Es handelt sich um Einzelpersonen z,B. aus Werkstatträten, Vereinen, Selbsthilfegruppen. Insgesamt setzt sich der Beirat aus 9  Selbstvertreter/-innen zusammen.

Für die Arbeit des Beirats gelten folgende Regelungen:


Sitzungen und Termine

Das Kreistagsinformationssystem informiert über die öffentlichen Daten rund um die Beiratsarbeit. Der Beirat tagt 2 bis 3 Mal im Jahr.