LANDSCHAFTSPLÄNE

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Landschaftspläne im Überblick

Der Kreis Gütersloh ist aufgrund der Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes aufgerufen, für sein Gebiet Landschaftspläne aufzustellen.

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Landschaftsplan Gütersloh

Der Landschaftsplan Gütersloh wurde am 07.04.2021 rechtskräftig. Er umfasst das Gebiet der Stadt Gütersloh sowie kleine Bereiche der Gemeinde Herzebrock-Clarholz (Emsniederung) und der Stadt Verl (Dalkeniederung).

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Landschaftsplan Halle-Steinhagen

Der Landschaftsplan Halle-Steinhagen umfasst Bereiche der Stadt Halle und der Gemeinde Steinhagen südlich der B 68. Das Plangebiet ist etwa 102 km² groß. 

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Landschaftsplan Osning

Der Landschaftsplan Osning umfasst die Städte Borgholzhausen und Werther sowie Bereiche in Halle und Steinhagen (nördlich der B 68) und einen kleinen Teil der Stadt Versmold. Insgesamt ist das Plangebiet ca. 115 km² groß. Zu den landschaftlichen Besonderheiten zählen die in weiten Teilen bewaldeten Höhenrücken des Teuto-burger Waldes.

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Landschaftsplan Sennelandschaft

Der Landschaftsplan Sennelandschaft umfasst das Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und Teile der Stadt Verl. Insgesamt ist das Plangebiet ca. 84 km² groß. Zu den landschaftlichen Besonderheiten gehören die Senne, der Holter Wald und die "Sennebäche".

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