Obere Bauaufsicht

Seit 2005 sind das Widerspruchsverfahren und das Zustimmungsverfahren für Außenbereichsvorhaben in NRW ausgesetzt. Dadurch verbleiben nur noch die unmittelbare Fachaufsicht in Beschwerdefällen über die anderen Bauaufsichtsbehörden des Kreises, Geschäfts-
prüfungen und die Beteiligung bei Anfragen der Städte an das "Bauministerium".

Die Gerichte als unmittelbare Rechtskontrolle

Durch den Wegfall des Widerspruchverfahrens muss nunmehr der betroffene Nachbar oder Bauherr im Streitfall mit der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde im Kreis Gütersloh unmittelbar das Verwaltungsgericht Minden anrufen. Im Berufungsfall ist das Oberverwaltungsgericht Münster zuständig. Dies bedeutet nunmehr auch, dass unmittelbar die Gerichtsgebühren für das angestrebte Verfahren vorzustrecken sind. Hier sind insbesondere bei zugestelltem Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung die Klagefristen zu beachten.

Daneben gibt es allerdings nach wie vor die unmittelbare Fachaufsicht der Oberen Bauaufsichtsbehörde in Beschwerdefällen über die jeweilige Bauaufsichtsbehörde. Dabei wird sich die Fachaufsicht in der Regel vom jeweiligen "Bauamt" berichten lassen und bei "offensichtlich" rechtswidrigem Verhalten eine Weisung erteilen. Da diese Hürde sehr hoch ist kann sie im Regelfall nicht die gerichtliche Überprüfung ersetzen.

Ihre Ansprechpartner als Obere Bauaufsicht für die untere Bauaufsicht der Städte Gütersloh, Schloß Holte-Stukenbrock, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg und Verl:

Sachberabeiter:
Herr Grahl
05241/85-1906
o.grahl@kreis-guetersloh.de

Abteilungsleitung

Herr Leßmann
Abteilungsleiter
Tel.:05241/85-1923
j.lessmann@kreis-guetersloh.de

 

Ihre Ansprechpartner als Obere Bauaufsicht für den Kreis Gütersloh als Bauaufsicht für die Gemeinden und Städte Borgholzhausen, Halle/Westf., Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Steinhagen, Versmold, Werther:

Bei E-Mail bitte Namen und Dez. 35 eingeben

Herr Rafflenbeul
Aufgb.:Hauptdezernent
Tel.:05231/71-3500

Oberste Bauaufsicht

Das Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist als oberste Bauaufsichtsbehörde die höchste fachliche Instanz für Baugenehmigungsverfahren in NRW.


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