Neues Abfallwirtschaftskonzept

Das für den Kreis Gütersloh bestehende Abfallwirtschaftskonzept wurde 2024 fortgeschrieben.

Abfallwirtschaftskonzept
Die Broschüre zum Abfallwirtschaftskonzept

Der Kreis sowie die 13 kreisangehörigen Kommunen sind als öffentlich-rechtli­cher Entsorgungsträger für die Einsammlung, Beförderung und Verwertung der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle aus privaten Haushaltungen zuständig. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und Beseitigung der ihnen überlassenen Abfälle zu erstellen und in regelmäßigen Abständen fort­zuschreiben.

Das Abfallwirtschaftskonzept steht nun für Sie als Vollversion bereit.


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