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Die Gründung des Kreises Gütersloh
"In Bielefeld der liebe Herrgott persönlich und in Wiedenbrück der leibhaftige Satan"
Am 1. Januar 1973 wurde der Kreis Gütersloh aus den Kreisen Halle/Westf. und Wiedenbrück sowie der Stadt Harsewinkel und der Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock gebildet. Doch der Weg bis zur Gründung war nicht konfliktfrei. Wie liefen die Diskussionen ab? Wo gab es Unterstützung und wer leistete Widerstand? Wer hielt die Gründung für ein „schlechtes Theaterstück“ und wer für die „bestmögliche Lösung“? Wie groß war der Entscheidungsspielraum der beteiligten Kreise und Kommunen? Diesen Fragen geht die digitale Ausstellung des Kreisarchivs Gütersloh anlässlich des 50-jährigen Bestehen des Kreises Gütersloh nach.
„Wir sollten aufhören so zu tun, als ob in Bielefeld der liebe Herrgott persönlich und in Wiedenbrück der leibhaftige Satan säße.“ Mit diesen plastischen Worten wandte sich der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Blotenberg an die Mitglieder des Haller Kreistages, um der Debatte etwas an Emotionalität zu nehmen. Denn die politischen Diskussionen um die Gründung des Kreises Gütersloh sind zeitweilig intensiv geführt worden. Und es war keineswegs ausgemacht, dass ein Kreis Gütersloh in seiner jetzigen Form zustande kommt. Auch über einen Kreis Wiedenbrück-Beckum und einen Kreis Halle-Bielefeld dachten die Entscheidungsträger nach. Wieso nicht Schloß Holte-Stukenbrock dem Kreis Paderborn, Versmold dem Kreis Warendorf oder Werther der Stadt Bielefeld zuordnen? Begleitend zur Ausstellung hat das Kreisarchiv auch eine Broschüre zu dem Thema erarbeitet, die zur vertieften Beschäftigung mit dem Thema einlädt.
Hier geht es zur digitalen Ausstellung