EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE

Sie wollen Dienstleistungstätigkeiten aufnehmen, üben diese aus, wollen Ihre Tätigkeit ändern erweitern oder beenden, dann erhalten Sie hier Hilfe zu allen Behördengängen, die damit verbunden sind. Egal, ob Sie zum Beispiel ein Gewerbe anmelden oder beenden möchten, auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen, was Sie beachten müssen, wie Sie Anträge online stellen können und wo Sie Rat erhalten.

Über unser Dienstleistungsangebot und das Portal des "Einheitlichen Ansprechpartners NRW" halten wir hierzu eine Vielzahl von nützlichen und hilfreichen Informationen bereit. Soweit Sie bei uns als Kreis Anträge stellen müssen oder ein Gewerbe anzeigen wollen, können Sie dies kostengünstig über unsere Internetseiten tun.

Sie können aber auch die Hilfe des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen, auf dessen Internetseiten ein umfassendes, kostenlos nutzbares Informationsangebot bereitgestellt ist. Sie können ihn auch persönlich ansprechen und über ihn insbesondere auch elektronisch Anträge stellen. Bitte beachten Sie aber, dass dies unter Umständen mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein kann.


Service für Dienstleister und Unternehmen im Internet

Wir bieten Ihnen auf unserer Website ab sofort einen besseren Service! Dienstleister und Unternehmer, die hier vor Ort tätig werden wollen oder die bereits Dienstleistungen im Kreis erbringen, haben nun über unser Internetangebot mehr Möglichkeiten.

Mit diesem Angebot setzen wir die Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie um. Diese Richtlinie soll den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen fördern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beitragen.

Allen voran wollen wir aber auch örtlichen Dienstleistern und Unternehmen schnell und unbürokratisch zur Seite stehen. So können Sie über unsere Seiten Anträge elektronisch stellen und rechtsgültig versenden.

Informieren Sie sich auch auf den Internetseiten des "Einheitlichen Ansprechpartners NRW". Hier erfahren Sie, welche Behörden - sei es der Kreis, sei es die Stadt oder die Gemeinde, die Handwerkskammer, etc. - für Ihr Anliegen zuständig ist und für welche Dienstleistungen des Kreises Gütersloh Sie im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie einen elektronischen Antrag stellen können. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu notwendigen Unterlagen, Formularen, anfallenden Gebühren und so weiter.


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